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rene, die fast beständig aus der Grafschaft, wo derBe-klagte ansäßig ist, oder das im Streite begriffene Gutliegt, genommen werden müssen, nach London kommenzu lassen; auch zuleßt Lurch die Kommissionen vonMi 8 i prins ein Richter einer Bank das abthun kann,wozu in den 1 orm 3 das ganze Kollegium von Vierenerfordert wird. Hierzu kommt nun noch die zweima-lige jährliche Bereifung des Landes, um die Justiz da-rin zu administriren, welches von den zwölf Richternder drei Tribunale zu Westminster geschieht: an wel-che nämlich eine Kommission unter dem großen Sie-gel vom Könige ergeht, ihre 6 irenits oder^sZi'sses amzustellen, wobei England in sechs Kreise odertlireaitseingetheilt wird. Die Wahl, wie sie gehen sollen,bleibt ihnen überlassen, jedoch in der Art, daß der äl-teste Richter zuerst seine Tour wählt, der dann ge,wöhnlich den Distrikt nimmt, wo gerade die wenigsteArbeit vorkommt, wovon sie immer vorher hinlänglicheNachricht haben, und so geht es bis zu dem jüngstenherunter. Diese Reisen geschehen eigentlich zur Er-sparung der Unkosten für die Partheien in allen Rechts-streiten, über Thatsachen, die zur Entscheidung reifsind, um das Urtheil durch Geschworene fällen zu las-sen, und zugleich die Kriminaljustiz im Lande zu be-sorgen, nebst einer General-Polizei-Jnspektion in ge-wissen Fällen. Daher ist der Gegenstand der Kom-mission fünferlei: 1 ) 1 li 6 ^ornlni^siorr 0H88I886,die Entscheidung von Rechtfällen betreffend; 2 ) ibe6 olllllÜ 88 ion ot Aisi prius, vor welche alle Thatsa-chen gehören, die eigentlich in den Gerichtshöfen zuWestminster entschieden werden sollten, wohin auchdie Partheien pro kornm vorgeladen werden, wennnicht vorher die Landgerichte in die Gegenden, wo derBeklagte sich aufhält, kommen, welches man immerschon zuvor weiß. 3 ) Itre tlonamission ok peueo,oder Friedensgerichte, wodurch ihnen die nämlichenPflichten, wie den Friedensrichtern, nebst einer Kon-