Staatsverwaltung. 67
das März- oder Mars- und Mayfeld. Nach Eint-gen sollen diese Reichstage schon in den Zeiten derMerovinger, oder wenigstens gleich nach ihnen, dieBenennung Parlament gehabt haben; allein An-dere Widerstreiten dieses, indem das Wort von par-ier, reden, herkommt, und in diesen Zeiten eine jedefeierliche Zusammenkunft, z. B. eines Gerichts, einesMagistrats, ja sogar einer Facultät auf den Universi«taten, bezeichnet habe, und in dieser Beziehung könneauch der Französische Reichstag Parlament gehei«ßen haben. Die Franzosen hatten zwei Arten vonVersammlungen, nämlich die ordentlichen, welche jähr»lich auf dem Mayfelde gehalten wurden, und dieousserordentlichen, welche von den Lateinischen Schrift«stellern dieser Jahrhunderte Concilia genannt wur-den; denn die Concilien waren nicht bloß Zusammen-künfte der Geistlichkeit, welche dieses Wort in diesenZeiten gewöhnlich bezeichnet. Aus den FranzösischenConcilien erschienen die weltlichen Stände so gut, alsdie geistlichen, und auf ihnen sind die Gesetze der Na-tion, die man Capitularien nennt, gemacht wor-den. Die Geistlichen hatten freilich ein entschiedenesUebergewichk auf diesen Versammlungen; allein dieseslag nur darin, daß das Ansehen der Geistlichen indiesen fernsten Zeiten über alle Andere erhaben war,da das Wenige, was von Gelehrsamkeit noch übrigge-blieben, sich in deren Händen befand. Auch waren dieFranken an das Ansehen der Geistlichen schon ge-wöhnt, als sie noch Heiden waren, indem zu dieser Zeitihre Druiden auf den Reichstagen den Vorsitz führ-ren. Auf den allgemeinen Nationalversammlungender Franzosen findet man nicht bloß den Adel, der da-Mals schon Varone oder Barone hieß, sondernauch das Volk (conseusus populr). Der Mittel-stand, so wie überhaupt das Volk, ist damals nichtvon der Nationalversammlung ausgeschlossen gewesen,
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