68 Staatsverwaltung.
wie es späterhin der Fall war, nur schickte es keineRepräsentanten dazu. Von diesen großen Reichsta-gen waren die Placita verschieden, welches kleineVersammlungen waren, die einige altere Schrift-steller, wie Henault, herumwandernde Parla-menker nennt. Dieses soll aber ganz irrig seyn,indem es entweder Provinzial - Versammlungen derStände einer Provinz, sogenannte Land tage, wa-ren, oder es waren die ordentlichen jährlichen Reichs-tage auf dem März, oder Mayselde. Zu den ZeitenKarle des Großen waren die großen März« oderMarsversammlungen mit den Placitis einerlei, unddie höchste und gesetzgebende Macht des Reichs; siehießen auch nochMalluS oderMallum, undCon-ventuS; die Concilien blieben aber davon verschieden.Karl der Große ordnete unter den Sachsen inDeutschland Landtage, Dietinen, an, auf denen dieMissi-Regii präsidirten, und auf welchen die Wehren,durch ihre Repräsentanten die Schössen erschienen.Man kann also hier vielleicht annehmen, daß K arlderGroßezu diesen Dietinen das Original von denPlacitis genommen hak, so würde auch folgen, daßdie Gemeinen durch Repräsentanten daran Antheilgenommen haben. Auf welche Art sie ihnen aber auchbeigewohnt haben mögen, so ist es doch gewiß, daßihr Einfluß auf die Geschäfte unter den Karolingernsehr groß gewesen ist; sie gaben damals noch ihrenBeifall durch einen dreimaligen lauten Zuruf zu erken-nen. Diese Art der Staatsverwaltung bekam unterder zweiten Königlichen Linie, den Nachkommen desPiptns und Karls des Großen, die von 753bis 387 regierte, eine völlig andere Gestalt; indemdas System der National-Verbindung der Wehrenaufhörte, und in das System der lehnsherrlichen Ver-fassung abgeändert wurde. Hierdurch kam das Allo-dium auf, daß nämlich der Anführer in einem Kriege