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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. 71

ihnen zu unterwerfen, so verschwand zuletzt der freieMittelstand ganz, und Alles wurde denGroßen dienst-pflichtig. Aus diese Weise rissen in diesen Zeiten, diesich von dem Jahre 900 bis 1190 erstrecken, diemächtigen Vasallen, jeder in seiner Provinz, sowohldie gesetzgebende, als die gesetzausübende Gewalt ansich. In den Ländern aber, die den Königen erb-lind eigenthümlich gehörten, behielten diese ihre Ge-walt. Dieses hat man zu merken, wenn man sichnicht durch den Ausdruck: Königliche Befehle, in die-sen Zeiten verführen lasten will; sie galten aber nichtweiter, als in ihren Domainen. Am Ende des zehn-ten Jahrhunderts waren Frankreichs Könige allerMacht beraubt; denn ihre Vasallen, als Besitzer derFranzösischen Provinzen, bekriegten sie, nahmen siegefangen, entrissen ihnen ihre noch übrigen Domainenmir Gewalt, und legten die Waffen nicht eher nieder,bis ein anderer eben so theuer erkaufter Vasall demKönige zu Hülfe kam. Karls des Großen Nach-kommen verlöre» den Deutschen und ItalienischenThron, und ihre Französischen Vasallen plünderten siemitsolchemGlücke, daß Ludwig d'Outremer nichtviel mehr als die Grafschaft Laon besaß; ja daß end-lich Hugo Capet, Graf von Paris, einer der mäch-tigsten Französischen Reichsstände, endlich den Karo-lingern die Krone entriß und sie auf sein Hauptsetzte. Die Könige aus diesem Hause haben mit be-sonderer Klugheit die Macht der Französischen NeichS-stände geschwächt, und den Grund zur Eigenmacht ge-legt, womit die Könige von Frankreich bis zur Revo-lution den Scepter führten; sie würden aber dahinnicht gekommen seyn, wenn sie nicht als Grafen vonParis Besitzer mächtiger Domainen gewesen wären,und daher auch der Königlichen Krone das Ansehenhätten geben können, welches nöthig ist, um sich beimächtigen Vasallen zu erhalten und ihren Anmaßun-