Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
73
JPEG-Download
 

Staatsverwaltung. 73

reichs war die Ludwige des Sechsten, mit demBeinamen derDicke, der auf Philipp folgte, undvon 11.08 bis 1137 regierte. Er war der Erste, derdie Staatsverwaltung so viel, als möglich, frei vonallen Eingriffen der Vasallen machte, und war beson-ders glücklich in der Wahl seiner Minister, des Gar-land es und des so verdienstvollen Abts Suger.Diese Minister, treue Anhänger ihres Königs, brach-ten besonders drei Gegenstände zu Stande, wodurchdas Königliche Ansehen sehr vermehrt wurde. DerErste war die Verbesserung und Ausdehnung der Kö-niglichen Gerichtsbarkeit; der Zweite die Befreiungvieler einzelnen Personen und ganzer Oerter von derLeibeigenschaft und der daraus erwachsenden Dienste(I ^lrgn6ln886in6iit (168 8oi'1'8); und der Dritte undVornehmste, die Einrichtung der Freisiädte, wodurchder Mittelstand wieder einen Theil seiner ehemaligenRechte erhielt; denn das lehnSherrliche Regiment hatteden Mittelstand völlig unterdrückt. Die Personen-sicherheit eines Jeden hatte ihn genöthiget seine Frei-heit aufzugeben und sich unter das Jcch eines mächti-gen Reichsstandes zu beugen, um dessen Schutz zuerlangen. Dafür wurden sie aber auch ihrer Rechteberaubt; sie durften über ihre erworbenen Güter nichtverfügen, sich nicht ohne Bewilligung ihrerHerrn ver-heirathen, einen Rechtshandel ohne Erlaubniß wederanfangen noch endigen, und mußten sich zu den skla-vischsten Diensten ohne Entgelt» brauchen lassen. DieItalienischen Städte kauften diese Dienstbarkeit zuerstdurch Geld ab; Ludwig folgte ihrem Beispiele underließ sie in den Städten, die ihm eigen gehörten, undgab denselben Freiheiten und Privilegien, die den all-gemeinen Namen 61iartr68 <1« 6orrirrniuaut6 führ-ten. Er erhielt dadurch alle Vortheile, welche dieLänder, wo die Leibeigenschaft aufgehoben ist, vor den-jenigen haben, wo sie noch herrscht. Die Vasallen