92 Staatsverwaltung.
aus seinen Diensten, die ihm dieses abschlugen. Hier.durch soll der Grund zur Verkäuflichkeit der öffent.lichen Stellen oder Staatsdienste gelegt worden seyn,die unter Ludwig dem Zwölften erst ihr eigent-liches Entstehen erhielt; s. auch unter Staats-schuld, Th. 165, S. 57 u. f. — Unter Karindem Achten, dem Sohne Ludwigs des Eilf.ten, wurde dem obersten Gerichtshöfe zum immer-währenden Sitze Paris angewiesen, auch that dieserHerrscher sehr viel zur Verbesserung der Gerichtsver-fassung des Reichs, und ließ eine Sammlung der injeder Provinz üblichen Gebrauche veranstalten; erstiftete den großen Rath im Jahre 1492, welchemspäterhin die inneren Reichssachen zur Besorgungübertragen wurden; denn bei seiner Stiftung entschieder nur in Finanz- und Kriegssachen; allein KönigFranz der Erste trug ihm auch die Entscheidungaller Rechtshandel auf, welche die ErzbiSthümer, Biö-thümer und Abteyen betrafen; auch richtete er dieZwistigkeiten unter den andern obern Gerichtshöfenwegen der Gerichtsbarkeit rc. Der Kanzler war dasHaupt desselben und hatte einen Präsidenten, Rätheund andere Bediente unter sich. Karl der Achtewürde vielleicht noch mehr in der Staatsverwaltunggethan haben, hätten ihn nicht früher seine Erobe-rungspläne, und späterhin, wo er sich den StaatSge«schäften hingab, sein plötzlicher Tod daran verhindert.— König Ludwig der Zwölfte, aus dem HauseValoiS Orlean, eine Seitenlinie des mit Karlndem Achten erloschenen Zweiges ValoiS, erließbald nach seiner Thronbesteigung ein Edikt im Jahre1499, worin er seinen Staatöbedienten und denObrigkeiten anbefahl, daß sie allezeit den Vorschriftender Gesetze folgen sollten, selbst dann, wenn die Um-stände dem Könige einen Befehl abnöthigten, der ge«gen die Gesetze wäre. Er machte, nach dem Pas»