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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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94 Staatsverwaltung.

Unter dem eben genannten Könige, der die Liebe seinesVolkes im höchsten Grade besaß, indem es ihn Va-ter des Vaterlandes nannte, und seine Wünscheals die seinigen ansah oder betrachtete, erhob sich derAckerbau, die Gewerbe, der Handel und die Wissen-schaften und Künste zu einer besondern Höhe, undtrotz der vielen Kriege in seiner siebzehnjährigen Re-gierung, befand sich dennoch daöVolk im Wohlstände,durch die treffliche Staatsverwaltung, worin ihn deroben angeführte Minister, der Kardinal von Am-boise, unterstützte. Das Ansehen der Reichsständewar unter seiner Regierung ziemlich gesunken, dage-gen hatte der Wirkungskreis des Parlaments zuge-nommen, das heißt, in Beziehung auf die Gesetze,wodurch der willkührlichen Gewalt durch freie Auf-rechthaltung und Befolgung derselben Grenzen gesetztwurde. — Unter der Regierung des Königs Franzdes Ersten, der eben kein großer Staatsmann war,zeichnete sich in der Verwaltung besonders die Rechts-pflege aus, die eine große Verbesserung erhielt; denner trennte die weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit,führte ein kürzeres Verfahren bei den Prozessen ein,und die Landessprache bei den Verhandlungen, beiwelchen bis zu der Zeit nur die Lateinische Sprachegebraucht worden. Auch fing unter seiner Regierungdas Parlament an sich dem Willen des Monarchenstandhaft zu widersetzen, welches zum ersten Male beieiner geistlichen Sache geschah, als nämlich Franzder Erste mit dem Pabste Leo dem Zehnten einConcordat schloß. Das Parlament verwarf dasselbeund weigerte sich, verschiedene deswegen gegebeneEdikte des Königs zu registriern. Auch in Finanz-sachen fing es unter diesem Könige an sich zu mischen.Franz brauchte nämlich zu seinem unglücklichen Ita-lienischen Feldzuge viel Geld; er wollte daher ein sil-bernes Gitterwerk, welches in der Kirche des heiligen