Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. ss

Martins zu Tours war, gegen einige Domaineneintauschen, und die Chorherren verlangten, daß dieserHandel von dem Parlamente registrirt werden sollte;allein dieses weigerte sich es zu thun, und solches istdas erste Mal, daß es sich in eine Finanzsache ge-mischt hat. Von jetzt an wurde es aber gewöhnlich,und selbst unter diesem Könige findet man verschiedeneVorstellungen des Parlaments an denselben, Finanz-sachen betreffend. An der Führung der Staatsver-waltung hatte auch seine Mutter, Louise vonSavoyen, einen nicht geringen Antheil, ja diesestaatskluge Fürstin arbeitete selbst an dem Friedenzwischen ihrem Sohne Franz und dem Kaiser Karldem Fünften, wenigstens hatte sie mit der berühm-tenMargaretha von Oesterreich, Statkhalterinder Niederlande, zu Cambray im Jahre 1529 Feie-densunterhandlungen eröffnet, die dann von den ge-nannten beiden Regenten zum Abschluß gebrachtwurden, welcher Frieden in der Geschichte gewöhnlichder Dame «frieden genannt wird. In der Staats-verwaltung unter den Königen Heinrich demZweiten, Franz dem Zweiten, Karl demNeunten, undHeinrich dem Dritten, geschahwegen der äußeren und derReligionskriege imJnnernsehr wenig. Nur unter den drei zuerst genanntenRegenten geschahen in der Verwaltung der Justizmanche zweckmäßige Neuerungen, besonders durchdie beiden Kanzler Franz Olivier und Michaelde l'Hopital; vorzüglich war eö der Letztere, welcherunter der Regierung Franz des Zweiten undKarls des Neunten das Staatsruder mit vielerVorsicht in den stürmischen Zeiten führte, und -dieGesetze nicht nur in Kraft zu erhalten, sondern auchden Rechtsweg von allen Chikanen zu befreien suchte,die sich in die Gerichtssäle eingeschlichen hatten, so daßnicht mehr der Mächtigere den Geringeren unter-