Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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96 Staatsverwaltung.

drücken konnte; aber auch dieser würdige Verwalterder Gesehe unterlag der sich gegen ihn erhobenen Ka-bale; denn indem er die Gewaltschritte des Hofes inBeziehung auf die Hugenotten abzuwenden oder siedoch zu mildern suchte, wurden ihm die Siegel abge-nommen und er seines Amtes entlassen, nachdem eres acht Jahre hindurch mit großer Gewissenhaftigkeitund zum Vortheile Frankreichs geführt hatte; auchzeigten sehr bald nach seiner Entlassung die heftigstenVerordnungen gegen die Hugenotten, warum man seknec nicht mehr bedurfte, weil er Alles zum Besten seinesVaterlandes und des Königlichen Hauses kehren wollte.Auch der Kardinal von Lothringen ordnete dieFinanzen mit weiser Vorsicht, die damals durch diepolitischen Verwirrungen sehr in Unordnung gerathenwaren. Die Zeiten Heinrichs des Dritten, desoben zuletzt genannten Königs, waren die traurigsten,die Frankreich bis zur Revolution 1789 gehabt hatte;denn ein Jeder zerbrach die ihm gesetzten Schranken,ein Jeder suchte Rechte an sich zu reißen, die ihm nichtgehörten; dieses beweisen besonders die Vorfälle derzweiten Versammlung der Reichsstande zu Blois imJahre 1588, auf welcher die Geistlichen darauf antru-gen, daß der rechtmäßige Thronerbe Heinrich, Kö-nig von Navarra, von der Nachfolge ausgeschlossenseyn sollte, und sie hatten Ansehen genug, die übrigenbeiden Stände zu ihrer Absicht willig zu machen.Nach der Ermordung Heinrichs des Drittenschickte der Pabst den Legaten Cajetana mit einerfast Königlichen Gewalt nach Paris, und seine In-struktion wurde anerkannt und von dem Parlamenteregistrirt; auch ließ der Herzog von Mayenne indem Parlamente ein Edikt registriren, worin Karl,Kardinal von Bourbon, Heinrichs Oheim,zum Könige ernannt wurde. In dieser Verwirrungund in diesem Parteienkampfe gelang eö endlich dem