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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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1V8 Staatsverwaltung.

wurden vermehrt, eine Kopfsteuer eingeführt, Anleihengemacht, der Preis der Aemter oder Bedienungenerhöhet rc. Dieses war der Zustand Frankreichs beidem Tode Ludwigs des Vierzehnten, der zwardie Königliche Macht durch sein Ansehen und seineAnordnungen befestigte; aber auch dem Lande einegroße Schuldenlast hinterließ. Unter dem UrenkelLudwigs des Vierzehnten, der nach ihm alsLudwigderFunfzehnte, über 5^ Jahr alt, zumThrone gelangte, aber ihn erst 1723 bestieg, währendwelcher Zeit der Herzog vonOrleans die Regierungführte, ist hauptsächlich merkwürdig, daß die Würdeeines Premier-Ministers mit dem Kardinal Fleuryaufhörte und die Verwaltung der Geschäfte unter vieleMinister vertheilt wurde, wovon die Vornehmsten:der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, derKriegsminister, der Minister der Marine, der Mini-ster des Innern, der Minister oder General. Control-leur der Finanzen rc. waren; ein Jeder von ihnen wardas Haupt oder der Chef seines Departements, undhatte mehrere Bureaus unter seinem Befehle rc.; unddann die Erhebung der Parlamente, die wieder ihrenvorigen Stand einnahmen. Waö nun hier weiter inder Staatsverwaltung Ludwigs des Fünfzehn-ken und Ludwigs des Sechzehnten zu bemer-ken wäre, so wie über die Republik und daö Kaiser-reich, so sehe man darüber die Art. S taa t, Th. 162,an mehreren Stellen, Staatsorganisation, Th.164, Staatsschuld, Th. 165, S. 56 u. f., undStaatsverbrechen, daselbst, S. 467 u. f. nach.Diese Uebersicht der Staatsverwaltung Frankreichsbis zur Revolution zeigt, daß anfangs die demokratischeund aristokratische, dann die aristokratische, dann wie-der die aristokratisch-demokratische Macht stets verhin-dert haben, daß die monarchische Regierung völlig un-umschränkt hat geführt werden können. Die Franzö-