Staatsverwaltung. 1L7
Prokurator an die Amtmaimschafteu und Landvolgteyenseines Gcu'cbtszwaiigcs gesandt werde, um daselbstbekannt gemacht und registrlrt zu werden, wovon er amMontage, den 5tcn May, Rechenschaft zu geben hat.
Die Regierung beachtete aber diesen Beschluß desParlaments nicht weiter, und nahm zur Ausführungihrer Maaßregeln das Militair mit zu Hülfe. Am8ten May hielt nun der König zu Versailles ein lt.iteis ^u8tio6, und ließ in demselben folgende sechsEdikte registriern: DaS erste Edikt betraf die Ein-setzung der Oberamtsgerichte, die bis zu 20,000 Li-vres ohne Appellation entscheiden konnten, die Nieder-AmtSgerichte konnten bis zu 4000 LivreS entscheiden.Durch das zweite Edikt wurden verschiedene niedereGerichtsbarkeiten aufgehoben, als das Gericht derWahlen, der Salzmagazine, der Wasser und Wäl-der rc.; ihre Besoldungen fielen den Oberamtsgerichtenzu. Durch das dritte Edikt wurde eine Reform desKriminalgesetzbucheö festgesetzt, die Stuhlvcrhöre unddie Folter abgeschafft, und den Verurtheilten eine mo-natliche Frist gestattet, um sich durch Advokaten zuvertheidigen. Durch das vierte Edikt wurden zweiEnqueten, und die Requeten-Kammern des Parlamentsvon Paris aufgehoben, und nur die große Kammerund eine Enquetenkammer beibehalten, welche zusam-men siebenundsechzig Mitglieder enthielten. Diejeni-gen, die sich nicht wollten liquidsten lassen, bekamen5 Prozent von dem für ihre Stellen bezahlten Kapi-tale; die übrigen konnten sich ihre vorgeschossenen Gel-der sogleich zurückzahlen lassen, da die Kapitalien alsvorhanden angegeben wurden, also ihr Geld bereit lag.Durch das fünfte Edikt ward eine Oouv plmiistv«gebildet, in welcher der König präsidirte, und die ausden Prinzen und Pairs, den großen Kronbeamten, denBeamten der großen Rechnungskammer und derOour-closUclos zu Paris, einem Mitgliede von jedem Par-