118 Staatsverwaltung.
lamenke in den Provinzen, zwei Erzbischöfen, zweiBischöfen rc. bestehen sollte. Dieser Gerichtshof, derallein das Recht haben sollte, alle Gesehe zu regi.striren, erhielt die Weisung, sich zu Versailles in denvier Wintermonaten, und so oft der König dessenBerufung fürnochwendig fände, zu versammeln. DieRegistrirung der Auflagen sollte nur provisorisch biszur Versammlung der Reichsstände geschehen. Durchdas sechste Edikt sollten alle Funktionen der obrig-keitlichen Personen in allen Gerichtshöfen im Reicheso lange aufgehoben werden, bis die 6our pls-uiers und die Oberamtsgerichte gebildet worden. Dergroßen Kammer ward Befehl ertheilt, so lange zuParis zu bleiben, um am Ren der ersten Sitzung derOour p1oni6r6 beizuwohnen. Der König hielt da-bei folgende merkwürdige Rede:
Seit einem Jahre hat sich wein Parlament zuPariS allen möglichen Vergebungen überlassen. Nichtdamit zufrieden, die Meinungen eines jeden seiner Mit-glieder mit meinem Willen in gleichen Rang zu setzen,hat es sich erkühnt zu verstehen zu geben, haß eineNcgi'siiiililiq notl,wendig sey, um dasjenige, was ichselbst auf Verlange» der Nation beschlossen holte, zubestätigen, wozu es aber nicht gezwungen werdenkönnte. Die Parlamente in den Provinzen haben sichgleicher Ansprüche, gleicher Unternehmungen angemaßt,woraus erfolgt ist, daß wichtige und erwünschte Ge-setze nicht allgemein zur Vollziehung gebracht wordensind; daß die besten Operationen langsam von Stattengehen; daß der Kredit geschwächt, die Verwaltung derGerechtigkeit unterbrochen oder aufgeschoben wird,und daß endlich auch die öffentliche Ruhe erschüttertwerden könnte. — Ich bin es meinen Unterthanen,ich bin es mir selbst, ich bin es meinen Nachfolgernschuldig, dcrgleicheu Vergebungen Einhalt zu thun.Ich hatte sie verhindern können, ich will aber lieberihren Wirkungen vorbeugen. Ich bin gezwungen gewe-sen, einige Magistratspersonen zu strafen; allein einstrenges Verfahren streitet mit meinen gnädigen Ge-