Staatsverwaltung. IIS
sinnungen, selbst dann, wenn es unumgänglich nöthigseyn sollte. Ich will also meine Parlamente nicht ver-nichten, sondern sie zu ihrer Pflicht und zu ihrerersten Einrichtung zurückführen; ich will eine gefährlicheRichtung des Zeitgeistes in eine für meine Untertha-nen beilsame verwandeln. Ich will zur Verbesserungder Gerichtsordnung mir der Verbesserung der Tribu-nale, welche die Grundlage zu jener seyn mufi, denAnfang machen. Ich will denen, welche Gerechtigkeitsuchen, auf eine schnellere und minder kostbare ArtGerechtigkeit verschaffen; ich will der Nation vonNeuem die Ausübung ihrer gesetzmäßigen Rechte an«vertrauen, die stets mit den meinigen zusammen stim-men müssen. Ich will vornämlich in allen Theilender Monarchie diejenige Einheit der Absichten einfüh-ren, und ein Ganzes daraus machen, ohne welche eingroßes Reich, selbst durch die Anzahl und Größe sei-ner Provinzen geschwächt wird. Die Ordnung, dieich einführen will, ist nicht neu. Es war nur ein ein-ziges Parlament vorhanden, als Philipp der Schönedemselben seinen festen Sitz zu PariS gab. Ein großerStaat muß nur einen König, einerlei Gesetze, undeine Reqistrirung und Tribunäle haben, von einem nichtweitläufigen Gerichlszwange, welchen die Entscheidungder größten Anzahl der Prozesse aufgetragen ist; Par-lamente, welchen die wichtigsten vorbehalten werdensollen, ein einziger Gerichtshof, welchem die Regisiri-rung derselben zukommen soll, und Reichsstände, dienicht einmal, sondern so oft die Bedürfnisse des Staatses erfordern, versammelt werden sollen. So ist dieEinrichtung beschaffen, die meine Liebe zu meinen Un-terthanen veranstaltet hat, und die ich ihnen jetzt zuihrem Glücke weihe. Stets wird es mein einzigerZweck seyn, sie glücklich zu machen. Mein Siegelbe-wahrer wird Ihnen meine Absichten umständlicher zu er-kennen geben.
Die erwähnten sechs Edikte wurden auch in denandern Parlamenten des Reichs um dieselbe Zeit mitGewalt registrirt, und die Widersetzlichkeit der Parla-mente und zum Theil des Volks, wurde durch das