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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. 121

künfterc. anführen wollte." Darum sollten auch durchdaö oben, S. 117, angeführte zweite Edikt von Lud-wig dem Sechzehnten verschiedene überflüssigeAemter aufgehoben werden. Außer der oben angeführ-ten Verpachtung der Staatseinkünfte, war daö König-reich Frankreich zur Hebung der Steuern in sechsund-zwanzig Generalitäten u.achtJntendanzen ab-getheilt; die Generalitäten waren wieder in ElectionenoderRecetten, oder Baillagen eingetheilt. Einjedervondiesen geringern Distrikten enthielt viele Kirchspiele,und jedes Kirchspiel eine gewisse Anzahl Feuerstellen.Man zählte unter Ludwig dem Fünfzehnten39,045 Kirchspiele, und 3,713,553 Feuerstellen. Einejede Generalität war mit einem Reichöfchatzmeister(l'rosorlor clskrruieo), welcher seinen Kanzler hakte,einem Intendanten, welcher die Gerichts- und Polizei-fachen, nebst andern Angelegenheiten besorgte, zweiGeneral-Einnehmern, und vielen andern Unterbedientenversehen. An der Spitze der Finanzen oder der He-bung der öffentlichen Einkünfte, stand der General.Kontrolleur oder General-Intendant, welcher die Re,gister über alle Quittungen hielt, die bieserhalb gegebenwurden. Die 6oui8 sonverrunes oder fouveramenGerichtshöfe hatten die Oberaufsicht und Gerichtsbar-keit über Alles, waö die Königlichen Einkünfte angeht.Es waren die Rechnungskammern, deren es eilfim Königreiche gab, wovon diejenige zu Paris dievornehmsten war. Sie verwahrte in ihren Archivendie Briefschaften der vornehmsten Familien des Reichs,und nahm allen unmittelbaren Vasallen des Königsden Eid der Treue ab. Dann kamen die Steuer-kammergerichte, welche alle Streitigkeiten schlich-teten, die wegen der Bezahlung der Steuern und an-derer Königlichen Gelder entstanden, und zuletzt dasOberforstamt (6wl>u6o AIsitri86 668 6nux vt6ös korst,-;) und neunzehn Unterforstämter, wel-