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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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130 Staatsverwaltung.

K6^u^t68 genommen wurden. Die gewöhnlichenGerichtshöfe erhoben oft ihre Stimme gegen dieseKommissionen, von denen sie behaupteten, daß sie dieBürger ihren einmal gesetzten Obrigkeiten entzögen,und als Mittel anzusehen waren, deren sich die Mi-nister bedienten, um sich desto ungestrafter über dieGesetze hinauszusetzen. DieKanzlerwürde konnte dem,der damit bekleidet war, nie genommen werden; sobaldober der Kanzler in Ungnade fiel, so ward er exilirt.Man nahm ihm dann die Siegel und gab sie einemAndern, vermöge einer Kommission, die nach Willkührzurückgenommen werden konnte; dieser verwaltete danndas Amt des Kanzlers unter dem Namen des 6srcl6rl68 866LMX. Die StaatSräthe wurden aus den äl-teren Magistratspersonen genommen und standen inziemlichem Ansehen. Ihre Bedienungen wurden auchnicht erkauft, sondern waren eine Belohnung derjeni-gen, welche Intendanten, General-Advokaten undOber-Präsidenten bei ProvinzialbepartementS gewe-sen waren. Die Ulaltr68 rlo K6^u6t68 wareneigentlich Mitglieder des Parlaments, und denStaatSräthe» zu Hülse gegeben; sie hatten den Vor-trag und die Stimme im OonsoU Uv8 I'srtie8 undin einigen Sachen auch im (üoiusoll 668 1)opör1i68.Ihre Bedienungen wurden gekauft, doch konnten nursolche dazu gelangen, die eine Zeitlang in einem ober-sten Gerichtshöfe gesessen halten, oder an der Spitzeeines Untergerichts gewesen waren. Aus diesen lVluk-1i 68 cls Ii.6ljU6l68 nahm man die Intendanten derProvinzen, deren gesetzlicher Titel: abgeordneter Kom-mt ssariuS (6onMÜ88s!r6 llt-parli) war. Sie be-sorgten das Detail der Landesregierung unter Aufsichtder Minister. Sie hatten die Reparkirung der Auf-lagen, erkannten über Streitigkeiten, die sich in An-sehung derjenigen außerordentlichen Abgaben erhoben,deren Entscheidung man den Ll6otion8 genommen