Staatsverwaltung. 137
verhandelt, wobei keine Zuhörer zugelassen wurden.Der Rath der Alten hatte das Staaközensoramt; alleDekrete und Beschlüsse des Rathe der Fünfhundertwurden hier geprüft, darüber diökutirt, u. dann Berichterstattet; alle dann und wann verstatteten Debattenwurden hier mit Ordnung, Ruhe und Mäßigung ge-führt, wie eS einem Rathe der Alten geziemt. DieMitglieder desselben bestanden aus verdienstvollen Ge-lehrten und andern Staatsbürgern. In den Handendes Vollziehungö-Direktoriumö, welches aus fünf Mit-gliedern bestand, also ein Pentarchium war, lag dieganze Staatsgewalt; die Nation hatte sie ihm in ei-nem Grade verliehen, wie sie der constitutionelle Kö-nig von Frankreich nicht hat; damit aber diese Gewaltnicht von ihm gemißbraucht werden sollte, so wachtendarüber die Gesetzgeber. Wegen übereilter Schritte inder Verwaltung, waren die Mitglieder, wie ein König,Keinem verantwortlich. Dem Direktorium stand dieWahl der Minister und Generale allein zu, so wie esüberhaupt alle Funktionen eines Herrschers ausübte.Die sieben Minister, woraus das StaatSministeriumbestand, waren gleichsam als StaatSgehülfen der Direk-toren anzusehen, unter deren Augen, Vorsitz und Lei-tung sie wirkten. Ihre Arbeiten waren von großemUmfange; denn das bloße Mechanische mit dem We-sentlichen ihrer Geschäfte zusammengenommen sollfast eine menschliche Kraft überstiegen haben. Durchdie Menge der Unterzeichnungen von Expeditionenaller Art in ihren BüreauS, und der Korrespondenz,soll der größte Theil ihrer Zeit daraufgegangen seyn;denn für diese Schriften waren nicht, wie es bei einerwohl geordneten Kabinettsorganisation der Fall ist,ihre Mitarbeiter, die Chefs dieser BüreauS und ihrerDivisionen, sondern die Minister allein verantwortlich;sie mußten daher, als gewissenhafte Männer, alle diese,von ihren Unterarbeirern concipirten Schriften durch-