Staatsverwaltung. 141
gelangte, oder auch die Verwaltung besonderer Gegen-stände oblag. Außer diesen zehn Ministerien gab esnoch ein eilfteS, nämlich, das Staatösecretariat, andessen SpiHe ein Minister Staatösecretaic stand, unddem, nebst andern Geschäften, die Oberaufsicht überdie Kaiserlichen Archive anvertrauet war. Dieses be-traf nur die Centralverwaltung des Kaiserreichs. Ueberdie Provinzialverwaltung oder die Verwaltung der ein-zelnen Theile des Reichs, ist schon unter Staat,Th. 162, S. 627 u. f. das Nöthige gesagt worden.Nach dem Sturze Napoleons und der Wieder-einführung des Königthums mir der Dynastie derBourbons, und Ludwig dem Achtzehnten,wurde von diesem Monarchen der Nation eine Kartegegeben, und das Kaiserreich in eine Constitutio-nelle Monarchie verwandelt, wodurch dem sichwieder eingefundenenDespotismus unterNapoleon,der nur zum Scheine eine Art von republikanischerForm in der Staatsverfassung und Verwaltung ge-lassen hatte, begegnet wurde. Durch diese Constitu-tionelle Karte wurde nun das durch die Revolution un-rerbrochene alte Königöthum wieder mit dem neuenverknüpft und die früheren Gcundzüge darein, nachdem Zeitgeist? modisicirt, aufgenommen, wie aus fol-gender Einleitung zur Karte hervorgeht:
Ludwig von Gottes Gnaden König von Frankreichund Navarra, Allen denen, die Gegenwärtiges sehenwerden, Unsern Gruß! — Die göttliche Vorsehung, dieUns nach einer langen Abwesenheit wieder in UnsereStaaten zurückgerufen, hat Uns große Verpflichtungenauferlegt. Der F> jeden war das erste Bedürfniß Un-serer Unterthanen; ohne Unterlaß sind Wir damit be-schäftiget, und dieser, Frankreich, wie dem übrigenEuropa so nothwendige Frieden ist unterzeiebnet. Einekonstitutionelle Karte erfordert der wahre Zustand desKönigreichs; Wir baden sie versprochen und werden sieveröffentlichen. Wir haben in Betrachtung gezogen.