Staatsverwaltung. 147
Parthei auf die Organisation der Wahlkollegien, aufdie Wiedererstattung der tief gesunkenen Finanzen,die Verantwortlichkeit der Minister, und die Freiheitder Presse. Alles dieses gab ein buntes Chaos,woraus sich die neue constitutionelle Monarchie kräftigerheben sollte, die auch den Sieg durch die Juliuöre-volution im Jahre 1830, unter der Regierung KarlsdesZehnten, des Bruders und Nachfolgers desvorher genannten Monarchen, davon trug, indem die-ser Monarch unter demMinisteriumPolignac sechsOrdonnanzen: die Aufhebung der Preßfreiheit; dieAuflösung der Deputirtenkammer; die Aenderung desWahlgesetzes; die Zusammentretung der Bezirks« undDepartements «Wahlkollegien und Einberufung derKammern; und dann die Ernennungen zu StaatS-räthen und zu Ehrenstaatöräthen, in Ausführungbringen wollte, und dadurch die genannte Revolutionveranlaßte. Sonderbar genug, daß gerade auf dieerzwungene Einregistrirung der sechs, oben, S. 117,angeführten Ordonnanzen die Revolution 1789 aus-brach, so wie auf jene angeführten sechs Ordonnan-zen die Julius-Revolution 1830, also einundvierzigJahre nachher.— Gleich nach der Julius-Revolution,vor der Thron-Besteigung Ludwig Philipps,wurde ein Interims-Ministerium eingesetzt oder viel-mehr eine Ministerjal-Kommission, welche aus folgen-den Kommissarien bestand: für die Justiz: Dupontde l'Eure; für das Innere: Guizot; für das Aus-wärtiger Marschall Jourdan; für die Finanzen:Baron Louiö; für den öffentlichen Unterricht: Ba-ron Bignon; für den Krieg: General-LieutenantG«rard; für die Marine: Graf Sebastian!.Nachdem LudwigPhilipp als König den Thronbestiegen hatte, so erfolgte am Uten August 1830 diewirkliche Ernennung der Minister. Von den genann-ten Kommissarien schieden aus: der Baron Bignon,