Staatsverwaltung. 161
nen, als sein Vorgänger, wenn er das Martign ac-sch e Ministerium beibehalten hätte, worin Männer,wie Martignac, Portalis, la FeronnayS rc.,mit den Wünschen des Volks befreundet, dahinwirkten, den Partheigeist zu beschwichtigen, indem siedazu diejenigen Mittel anwendeten, welche dem Volks-charakter zusagten und die öffentliche Meinung zurRegierung herüberzogen; allein der Wechsel diesesMinisteriums am 8ten August 1829, gerade zu einerZeit, wo die Nation mehrere Forderungen in Bezie-hung auf die Karte gern realisirt zu sehen wünschte,und dann der Eintritt von Männern in das neue Mi-nisterium, die das entgegengesetzte System zu befolgensich strenge vorgenommen hatten, und bei der Nationnichts weniger als beliebt waren, zerstörten nicht nurdasjenige gänzlich wieder, was daSMartignacscheMinisterium in so kurzer Zeit zum Vortheile der Re-gierung ausgebauet hatte, sondern brachten auch die Ju>lius-Revolution hervor, und mit derselben den Sturzder ältern Bourbonischen Dynastie, so wie einenneuen Partheienkampf und immerwährenden Wechseldes Ministeriums zwischen der Robe und dem Degen,oder der Doctrine und der Connetablerie, wobei dieVerwaltung, da oft ein ministerielles Interregnumentsteht, am übelsten fährt. Die Französische Staats-verwaltung ist übrigens ganz nach der Engländischengebildet, wie dieses auch nach der constitutionellenKarte, den Kammern und den Friedens- und den Ge-schwornen-Gerichten nicht anders seyn kann; ob aberauch beide Verwaltungen von einem gleichen Geistebeseelt werden, möchte man bezweifeln, welches in derCharakterrVerschiedenheit der Nationen liegt; dennAuftritte, wie der oben, S. 158, angeführte, möchtenin dem Unterhause bei den Engländern wohl schwer-lich vorkommen, dazu besitzen diese zu viel Ruhe inihren Verhandlungen; wenn sie auch bei wichtigenOec. rechn. «nc. Lh. 6I.XVI. L