Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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16 L Staatsverwaltung.

Gegenständen die Aufmerksamkeit des Hauses durchein oft wiederholtes: hört! hört! zu spannen suchen,und bei komischen Wendungen der Rede in ein lautes,oft lange anhaltendes Gelächter ausbrechen, so werdensie doch nie mit Hitze auf den Redner bei ihnen ver-haßten Gegenständen rc. eindringen und ihn wohl garvon der Tribüne werfen, wie dieses in Frankreich zurZeit der Republik geschehen ist, und unter dem jetzigenKönigSthume nahe daran war zu geschehen; denn siesind genau mit den bei parlamentarischen Verhand-lungen zu beobachtenden Gesetzen bekannt, daher feh-len sie auch selten dagegen; sie wissen die Freiheit zuwürdigen und stellen sie nicht einem unschicklichen Be-tragen in der Kammer bloß, wo für das Wohl desLandes gehandelt und daher die Leidenschaften bezähmtwerden sollten, welche dieses verhindern. Die parla-mentarischen Verhandlungen werden daher in Frank-reich bei dem mehr heftigen Charakter der Franzosen,immer bei wichtigen, die Nation betreffenden Gegen-ständen weit stürmischer geführt werden, als in Eng-land ; immer werden die Debatten darüber mit Leiden-schaftlichkeit geführt werden, und in Verbindung mitder freien Presse manche Aufregungen, so manche derIndustrie und dem Volksleben schadende Bewegun-gen hervorbringen, die dann auch auf die ganze Staats-Verwaltung einen nachtheiligen Einfluß äußern müssen,wie sich dieses auch durch den häufigen Ministerwech-sel zeigt, welcher doch der Verwaltung im Einzelnen,so wie im Allgemeinen keineswegs zusagt; denn nurein längeres Bleiben auf oder in einem hohen Posten,kann nur erst eine genaue Uebersicht und Einsicht inden zu verwaltenden StaatSzweig geben, uns mitdessen Mängeln und deren Verbesserungen bekanntmachen, besonders in der Justiz, der Polizei, den Fi-nanzen, dem öffentlichen Unterrichte, dem Handel rc.;denn nur eine mehrjährige Erfahrung darin enthüllt