Staatsverwaltung. 16 S
Jahrhunderte, wo sie der des Königs fast gleich kam,ja sich die Reichsstände oftmals den Forderungen derRegenten heftig widersetzten und ihnen vorschrieben,wie sie ihren Hofstaat führen sollten, wie dieses derFall mit dem Könige Albrecht aus dem Hause Mek-lenburg war; denn als dieser Regent den ReichSralhund den Adel zusammenberief und ihnen vorstellte: daßdie Einkünfte der Krone nur sehr mittelmäßig wärenund nicht hinreichten, den Hofstaat, der KöniglichenWürde gemäß, aufrecht zu erhalten, wofern nicht auchdas Volk dazu beitrüge; und damit diefeS ausgeführtwerde, so mache er der Versammlung den Vorschlag:daß zu den Krondomainen das dritte Pachtgut oderdie dritte Meierey des ganzen Königreichs, sowohl vonden adelichen, als geistlichen Gütern, zugeschlagenwerden möchte, so, daß er durch diese Vermehrungder Einkünfte im Stande sey, seinen Hof zu unter-halten, indem er zugleich verspreche, das Volk nichtweiter mit außerordentlichen Auflagen zu beschweren.Dieser Vorschlag wurde aber von dem ReichSrakhe Undden Ständen nicht gut aufgenommen. Sie antworte,ten ihm, daß sie ihn demüthig bäten, ihnen nicht dievon ihren Vätern ererbten Güter zu nehmen, nochihnen etwas von ihren Privilegien und Freiheiten zuentziehen; indem er hinlängliche Mittel besäße, umden Hofstaat und die Würde des Königs aufrecht zuerhalten ; er dürfe nur die Fremden aus seinem Diensteentlassen, welche den Staat viel kosteten, dabei seineFreigebigkeit nicht zu weit ausdehnen, und das Geldverschwenden, wovon der Staat gar keinen Nutzenhätte. Dann möchte er aus den Händen der Deutschendie verpfändeten Lehen wieder einlösen, wozu sie ihmeine ansehnliche Summe vorschießen wollten. Aufdiese Weise würde es ihm möglich seyn, eben so gutvon den Einkünften seiner Krone seinen Hof zu füh-ren, wie seine Vorgänger auf dem Throne. Der Kö-