166 Staatsverwaltung.
nig Albrecht kehrte sich aber nicht an die Vorfiel«lungen seiner Reichsstände, sondern ließ in verschiedenenProvinzen seines Reichs die dritte Meierey zu seinenDomainen schlagen, wodurch sich zwei Partheien imReiche bildeten, die eine, welche nichts zu verlierenhatte, hielt es mit dem Könige, die andere, welche da-gegen etwas zu verlieren hatte, hielt es mit den Reichs-ständen, welche sich noch einmal eigenmächtig versam-melten, und dem Könige öffentlich erklärten: daß wenner nicht die Bedrückungen des Adels einstellen und fer-ner noch alle Bedienungen, eben so die Bewahrungder Festungen, und die Besitzung der Lehen, an seineLandsleute geben, auch ihre Rechte und Privilegien,die er nach den Gesetzen des Reichs, und dem Schwüre,den er bei seinem Antritte der Krone geleistet habe,sie aufrecht zu erhalten und zu beschützen, nicht un-angetastet lassen würde, sie ihm den Gehorsam auf-kündigen müßten. Die Folge dieser Mißhelligkeitenzwischen dem Könige und den Reichsständen war, daßLetztere die Königin Margaretha von Dänemark,Tochter Waldemars des Dritten, um Hülfe ge-gen die Gewaltthätigkeiten und Ungerechtigkeiten ihresRegenten ersuchten, und diese Monarchin ihnen dieseunter der Bedingung zusagte: daß sie mit einem Eideversprechen sollten, daß wenn ihre Truppen den Kö-nig Albrecht besiegten, der Schwedische Staat un-ter ihren Scepter kommen sollte, welche harre Bedin-gung die Schweden endlich anzunehmen genöthiget wur-den, indem sie in Erwägung zogen, daß wenn sie dieseHülfe ausschlügen, der König sie gänzlich zu Grunderichten würde. Hierdurch gelangte nun die erwähnteKönigin, da sie den Sieg nach langen Kämpfen überAlbrecht davon trug, und ihn zuletzt selbst zumGefangenen machte, zur Krone von Schweden, undvereinigte also unter ihrem Scepter die drei NordischenReiche: Dänemark, Norwegen und Schweden, oder