Staatsverwaltung. 177
der Regierung sich beziehende Verschwörung aus-brechen, als sie noch zum Glücke entdeckt ward, unddie Urheber scharf bestraft wurden; indessen dauertendoch die Unruhen unter der zwanzigjährigen Regie-rung des genannten Herrschers fort, die besondersdurch die langen Reichstage und der darauf heftig ge.geneinander ankämpfenden Partheien genährt wurden.Gustav der Dritte, der feinem Vater 1771 aufdem Throne folgte, machte im Jahre 1772, durchFeststellung einer neuen Regierungsform, indem er denReichssenat gefangen nehmen und die souveraine Ge-walt des Königs durch die Erneuerung der Verfassungvon 1680 herstellen ließ, dieser Verwirrung ein Ende,die aber, zehn Jahre darauf, am 16ten März 1792,noch ihre Wirkung durch die Ermordung des Mo-narchen auf einem Maskenbälle zeigte. Indessen wur-den unter diesem Monarchen viele Verbesserungen inallen Theilen der Staaatöverwaltung eingeführt, undauf dem Reichstage 1789 eine Vereinigungs- undSicherheitsakte zu Stande gebracht, wodurch der Kö-nig das Recht erhielt, Krieg anzufangen und Friedenund Bündnisse zu schließen, und wobei auch die neueVerfassung von 1772 noch in einigen andern Punk-ten geändert wurde. Nach dieser neuen Verfassungerhielt der König die wirkliche Regierung des StaatS,die bis dahin nur eine Scheinregierung war; dieReichsräthe wurden von ihm abhängig, und ihre Zahlauf siebzehn festgesetzt; ihm allein blieb die Ernennungderselben, und ihm waren sie auch verpflichtet und fürihre Handlungen verantwortlich. Alle höheren Bedie-nungen im Militair, vom Fcldmarschall biS zum Obrist-Lieutenant herab, und so auch die höchsten Bedienun-gen in allen Civilzweigen, blieben ihm auf dem Reichs-tage zu vergeben vorbehalten, ohne daß darüber, wiefrüher, eine Abstimmung Statt fand; nur zu den übri-gen Bedienungen ernannte er von dreien ihm von denvec. tech. Enc. Lh. 61-XVl. M