Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. L8S

Reichstagen vielfach über die öffentliche Erziehung unddie Verbesserung des Unterrichts diScutirt worden;allein man hat sich bis jetzt nicht über die Art der Ver-besserung und die dazu nöthigen Mittel einigen kön-nen, um so mehr, da der Herrscher hier keinen Macht-spruch thun kann. Die Opposition verlangt eine gänz-liche Reform des Schulwesens, dem widersetzt sich oberdie Geistlichkeit und die alten Schulmänner und Uni-versitäten, welche nur da Verbesserungen vorschlagen,wo eö nöthig thut, übrigens aber das Alte nicht verän-dert wissen, sondern ganz auf dem früheren Erziehungs-system fortbauen, und so viel von dem Neuem anneh-men wollen, als sich mit dem Alten verträgt, und dieser-halb ist auch Alles so ziemlich beim Alten geblieben;nur ist die Kriegsschule zu Carlsborg nach einemneuen Plane umgeschaffen, und so auch die Muster-schule zu Stockholm nach den neuesten Ansichten desSchulwesens in andern Staaten gegründet worden.— Die Preßfreiheitist auch eineFrucht der neue-sten Zeit, da sie aber auch hier, wie in so vielen an-dern Staaten, die Grenzen der billigen Anforderungan die Schriftsteller, um das zu schonen, was manehrwürdig erhalten muß, überschritt, so wurde sie imJahre 1812 durch eine ergänzende Verfügung zu demerlassenen Preßgesetze in so weit beschränkt, daß der Re-genc die Macht behielt, Zeitungen und Zeitschriften,welche das gesetzte Maaß der Freiheit in Beziehungauf Anstand und Würde darin verletzen würden, ohneWeiteres zu unterdrücken. — Die zum Theil wichtigenReichstagsbeschlüsse und Verhandlungen, besondersseit dem Anfange des achtzehnten Jahrhunderts, soll-ten schon unter der Regierung Gustavs des Drit-ten gesammelt und geordnet herausgegeben werden,um sie zur Geschichte Schwedens benutzen zu können;allein die Herausgabe derselben scheint Schwierigkeitengefunden zu haben, die wahrscheinlich in der genauen