Staatsverwaltung. 189
der Kammer mißfiel. — Da nun zu jeder Beweisfüh-rung einer Sache, sowohl wegen ihrer guten, alsschlechten Eigenschaften, nie die Gründe fehlen dürfen,welche den Beweis unterstützen, so muß man auch beibeiden Staatsverwaltungssystemen das Für und Da-wider hören, um hier das Gute und Schlimme einerjeden Verwaltung kennen zu lernen. Bei der Ver-waltung der Souverain - MonarchischenStaaten, sagt man, geht Alles gut, wenn der Mo-narch an der Spitze das Ganze selbst leitet; wenn ersich wohl auf seine Minister und Räthe verläßt, ihnennicht das Vertrauen zu ihrer Amtsführung durchMißtrauen entzieht, oder ihre Thätigkeit durch öfterenWechsel der Instruktionen und Unterbeamten, um ihreAmtsführung zu prüfen, lähmt; aber dennoch von allenVerwalrungSzweigen Rechenschaft fordert; überall hinauf die wichtigsten Zweige des Staatshaushalts seinenBlick wirft und selbst prüft, aus die Stimme seinesVolks hört, dessen Klagen, wenn sie gerecht befundenwerden, berücksichtiget, weise Gesetze erläßt, keinen Par-theigeist duldet, kurz überall in der Verwaltung als einwahrer Landesvater, dem das Wohl seiner Kinder amHerzen liegt, sich zeigt, und so in die Staatöverwal-tung -ine Einheit bringt, die einen wohlthätigen Aus-fluß auf das Volk hat, indem sie Gerechtigkeit, Ord-nung und Sicherheit in ihrem Gefolge führt, wodurchdie Liebe des Volks zur Regierung befestiget und alleZweige des Volkslebens, der Privatwirthschaft, beson-ders aber die Industrie und der Handel belebt und be-fördert werden. — Wie aber, wenden Andere ein,wenn der Monarch sein Vertrauen fernen Günstlingenschenkt, ohne deren Charakter sorgfältig zu prüfen;wenn er den Schmeichlern, die sich um feinen Throndrängen, sein Ohr leiht, oder der Hof sich seiner be-mächtiget, alle Zugänge zu ihm verbollwerkt, so, daßkeine Klage des Volks, kein schlechter Zustand des