Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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190 Staatsverwaltung.

Landes zu ihm gelangen kann; wenn die Minister undRäche nur aus solchen Beamten gewählt werden, dieder herrschenden Parchei angehören, nur dieser ergebensind, und keine Rücksicht auf des Landes Wohl neh-men, oder den Monarchen von dem Zustande desselbenunterrichten, sondern nur ihr und ihres AnhangesWohl befördern; und für ihre Nepoten Aemter, hoheBesoldungen und Gratifikationen haben, wovon dieStaatengeschichte so viele Beispiele ausstellt; wenndas Verdienst unbelohnt und unbefördert bleibt, ja zu-rückgesetzt wird; wenn Alter, Armuth, Verstümmelungim Dienste des Staats »»berücksichtiget auf der Pen-stonsliste bleiben, und auf eine bessere Zukunft vertrö-stet werden; wenn des Landes Mark den WespenPreis gegeben wird, die sich von ihm nähren, ohne zunützen; wo ist da der Richter, der die Klagen anhört,und die Schuldigen zur Rechenschaft zieht? — Wieleicht gewinnt hier in der Verwaltung nicht das All-tägliche die Oberhand; wie leicht nistet sich nicht derSchlendrian in der Geschäftsführung ein; wie leichtbemächtiget er sich nicht der ganzen Verwaltung.Man hat für zweckmäßige Verbesserungen und demZeitgeiste gemäße Neuerungen, die dem Volkscharak-ter zusagen, und seine Gewohnheiten und Eigenthüm-lichkeiten, sein Herkommen nicht stören, kein Ohr; mansieht oder will nicht die Fortschritte anderer Völker se-hen; denn man liebt den gewohnten Gang über Dor-nen und Disteln, weil diese nur das Volk verwunden;oder, wenn man reformirt, so zerstört man das guteAlte in der Verwaltung, um ein stets wechselndes undvergängliches Neues darauf zu gründen, in welchemman zuletzt alle Haltung verliert, und sich dadurchFehler über Fehler häufen, und Verbesserungen überVerbesserungen nothwendig werden; ja man oft ge-zwungen ist, Nebenzweige zu constikuiren, die Zwi-schenmittel bilden sollen, um auszuhelfen oder der Re-