Staatsverwaltung. 191
gierung die Last zu erleichtern, die aber oft den Ge-schäftSgang dadurch schwerfällig machen, daß sie vieleConferenzen und Begutachtungen veranlassen. —Wo eine große Beamtenzohl mehr Unordnung, alsOrdnung in den Geschäftskreis bringt; wo die Beam-ten gegen einander in den Verwaltungszweigen an-kämpfen, und was der Eine aufrichtet, der Andere wie-der niederreißt und anders anordnet; auch ihre Anzahldie Staatsverwaltung um so kostspieliger macht, be-sonders in den Zweigen, die nichts einzunehmen, wohlaber viel zu verwenden oder auszugeben haben, und wodas, was fünfundzwanzig Finanzministerchen verrich-ten, wie sich ein Schriftsteller ausdrückt, füglich einMann von Fähigkeit und Sachkenmniß besorgenkann, der nur seine Neben- und Unterbeamten hat, dieseinen Anordnungen Folge leisten. Denn ein kennt-nißreicher und der Sache gewachsener Beamte, dernach den Grundsätzen einer richtigen Verwaltungsprak-tik verfährt, sagt ein Schriftsteller, wird in dem ihmüberwiesenen Staakszweige mehr leisten, als alle Theo-rienmänner, die nur zu oft mit ihren leichtfüßigenGrundsätzen die Skaatsmaschine ins Stocken bringen.— Schon der Kaiser Joseph derZweite empfahlin der Staatsverwaltung seines Reichs, daß in denKollegien oder Departements der Präsident und Vice-Präsident in vertraulicher Harmonie zusammen stehensollten; denn da der Präsident mit der Uebersehungund Direktion des Ganzen genug zu thun habe, sosollte sich der Vice-Präsident mehr um das Detail derPersonen und Sachen bekümmern, dem Präsidentenin die Hand arbeiten, und Beide sollten dann wöchent-lich eigens zusammen kommen, um über die BedürftNisse, Mängel, Verbesserungen des Kollegiums und derMethoden sich freundschaftlich zu besprechen, und inallen nöthigen Fällen dem Ministerium Bericht zuerstatten oder dem Monarchen Vortrag zu thun. —