Staatsverwaltung. 195
sollte, ward dem Herren Kommissanus dadurch erleich.tert, daß man ihm das gewissenhafte Versprechengab, über Alles genaue Auskunft zu geben, und zurErsparung aller Weitläufigkeiten ihm alle Data inBezug auf seine Kommission in die Hände zu liefern.Auf diesem ganz einfachen und mühelosen Wege er-fuhr er nun Alles, waSerwissensollte; hielt einweitläufiges UnterfuchungSprotokoll, das hier und davon glaubwürdigen Personen unterschrieben wurde,und reisete dann wieder zurück nach der Residenz, umder Regierung Bericht über seine Kommission abzu-statten. Alle eingelaufenen Beschwerden aus denProvinzen, worin die Untersuchung geschehen war,wurden nun zwar einer Unkersuchungö.-Kommissionüberwiesen; aber die Beschwerdenführer als Querä-lanten von derselben abgewiesen, und so blieb es beimAlten. — Die in Preußen in neuester Zeit vom Kö-nigeFriedrichWilhelm demDritten eingeführ»ten Landstände in jeder Provinz des Reichs, die ausden mediatisirten Fürsten, dem übrigen Adel, den De-putirten der Städte und des platten Landes oder desBauernstandes bestehen, und einen Königlichen Land-tagS-KommissariuS an der Spitze haben, und die, sooft sie sich nach ihrem Statute versammeln, oder vonder Regierung zusammenberufen werden, sich überalle Angelegenheiten ihrer Provinz berathen, und dieResultate ihrer Berathungen an den Monarchen gelan-gen lassen, der darüber entscheidet, welcheEntscheidungdann durch die öffentlichen Blätter mit den Bittenund Beschwerden, worauf sie erfolgte, bekannt gemachtwird, machen oft kostspielige Kommissionsreisen un-nütz; aber nicht die Reisen der Minister und Präsi-denten in den verschiedenen Staarszweigen selbst, umsich in dieser oder jener Provinz über diesen oder jenenZweig ihrer unter sich habenden Verwaltung selbstzu unterrichten, oder den Gang eingeführter Neue-