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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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1S6 Staatsverwaltung.

rungen selbst zu sehen, und Hauptbeschwerden zu un-kersuchen und abzuhelfen. — Wie oft walten bei denGerichten und bei andern zur Abhülfe von Beschwer-den bestimmten Kollegien in den Staaten, wo derMonarch nicht selbst überall hin seinen Blick wirft,Unterschleifen, Parteilichkeiten und andere Bedrückun-gen vor. Der eigennützige Beamte läßt hier dieSachen, die ihm nichts eintragen, gewiß am längstenliegen, und oft Sachen, woran das Wohl und Wehso vieler Familien liegt. Wird ihm eine Sache be-sonders empfohlen, oder er hat sonst seine Nebenab-sichten dabei, so nimmt er sie vor andern weit drin-gendern vor, und derjenige, der keine specielle Pro-tektion hat, oder an dem nichts gelegen zu seyn scheint,muß warten, und wenn er auch darüber zu Grundegehen sollte. Auch hat wohl eine oder die andere An-gelegenheit einen politischen Einfluß auf diesen oderjenen Geschäftszweig, wohl einen Bezug auf ein oderandere wichtige Prinzipien, oder eö walten andere er»hebljche Berücksichtigungen ob, welche anrochen, eineSache entweder ganz vorzüglich zu beschleunigen, odernoch einige Zeit ruhen zu lassen. Auch ist man zuleicht und zu willfährig in Erkennung und Anrieh»mung der Prozesse; denn wenn man auch oft über-zeugt ist, man werde den Appellanten doch in Jahr undTag abweisen müssen, so gestattet man ihm dennoch, derMode und Ehre halber, wie sich ein Schriftsteller aus-drückt, einen weiteren Schriftwechsel. Die Parcheiverliert hierdurch unnöthig ihr Geld, und der Referentseine Zeit, die er nützlicher anwenden könnte; undweil man oft Alles gar zu mechanisch und ohne gehö-rige Ueberlegung behandelt, ist man auch viel zu frei-gebig in Ertheilung und Verlängerung der Termine,wodurch die Prozesse verlängert und der Schwächereaus Ermüdung um sein Recht gebracht wird. Ausdemselben Griznbe wird auch oft den Advokaten hier