Staatsverwaltung. 197
und da zu viel nachgesehen; denn da sie von Prozessenund deren Verschleppung leben müssen, so brückt manoft bei denselben, wo man nicht zu befürchten hat,daß die Partheien weiter gehen werden, ein Auge zu,oder nimmt alles noch so ungereimte Zeug von ihnenan. So wollte einst ein Referent ordnungsmäßigdem Sachwalter wegen eines Unfugs einen Verweisgeben, der Correserent war aber der Meinung: derOrdnung nach hätte ers zwar verdient, man nehme esaber nicht so genau rc. — Ferner hat man auch in derVerwaltung Souverain-Monarchischer Staaten oftmancherlei unschuldige, aber auch oft dem Staatenachtheilige Mittel angewendet, um die Führung derStaatsverwaltung in kritischen Zeitverhältnissen undbei mancherlei Operationen der Regierung in finan-zieller und politischer Beziehung zu verdecken, und dieAufmerksamkeit des Volks davon abzulenken. Be-sonders geschah dieses in Frankreich zur Zeit Lud»wigs des Vierzehnten unter der Staatsverwal-tung des Kardinals Mazarin mit dem Hörspiele,welches von Mazarin erkunden, auch Hoo ü 1a lUa-nurin genannt wurde; so auch unter Ludwig demFünfzehnten durch den erneuerten Streit mit denJansenisten, weichender Erzbischof Beaumont vonParis wieder angefacht hatte, um dadurch die Unzu-friedenheit des Volks wegen der vielen Geldforderun-gen des Hofes, und besonders wegen einer neuen An-leihe von 50 Millionen Liv., auf einen andern Gegen-stand zu lenken rc. In andern, besonders DeutschenStaaten verachteten die Regierungen diese Mittel undsammelten einen Schah, »m bei außerordentlichen Fäl,len davon Gebrauch machen zu können; man verach-tete selbst in der Politik alle Blendwerke, und hielt sichan die Wahrheit und Aufrichtigkeit, wobei der Cha-rakter der Regierung nicht besteckt wurde, wodurchnicht ihre Würde in den Augen der Verständigen und