Staatsverwaltung. 207
durch eine schlechte Finanzverwaltung jetzt vor Augenhaben, und den blühenden Staat unter Friedrichdem Großen, der trotz dem Sammlen eines Schaz,zeS, dennoch Millionen auf den Ackerbau verwendenkonnte, Millionen auf Erbauung von Städten undDörfern, die im siebenjährigen Kriege eingeäschertworden, und auf Pracht, und Privat-Gebäude in denResidenzen und Hauptstädten. Der die KöniglicheBank und Seehandlung errichtete, und dadurch demStaate große Hilfsquellen eröffnete, und todliegendeKapitalien auf eine wohlthätige Weise in Thätigkeitsehte, wie z. B. die Pupillengelder, welche unbenutztim Depositum der Gerichtshöfe lagen und jährlich1 Prozent Lagerzins kosteten; aber nach Errichtungder Bank derselben überliefert und mit 3 Prozent ver-zinsek wurden, und also jetzt 4 Prozent trugen, weilihre Verwahrung den Waisen keine zur Last fallende Ko-sten verursachte. <L>o ward er der Schöpfer beS La n v-sch östlichen Kreditsystems, um den Adel seinesLandes aufrecht zu erhalten. Und bei allen diesen er.richteten Instituten zur Wohlfahrt seines Staates,wachte er über die Mißbräuche, die dabei entstehenkönnten. So sah er beständig darauf, daß die imUmlaufe befindlichen Werthpapiere, als Banknoten,SeehandlungS-Obligakionen und Pfandbriefe, nicht bisauf den Grad anwachsen durften, daß die genanntenInstitute, die sie ausgaben, darüber zu Grunde gingen;eben so wenig durften sie sich in dem Grade vermeh-ren, daß der größte Theil des Verkehrs im Lande da-mit getrieben werden konnte; auch bestimmte er dieHöhe, bis zu welcher sie steigen sollten. Ein Schrift-stellet sagt: „Die Erhebung des Erwerbfleißes unddas Oeffnen der vielen und großen Hilfsquellen zurUnterstützung der Mittel zur Ausbreitung der Ge-werbe und des Handels von diesem Monarchen, warenunschätzbare Königliche Wohlthaten, die man nur per-