Staatsverwaltung. ' 2L3
auch der Geist der Ordnung unterdrückt wird, welcherbei dem Wahlgeschäfte ganz besonders vorherrschenmuß, wenn die Nation zweckmäßig repräsentirt undkein Partheienzwist in der Kammer entstehen soll,der nachtheilig auf die Nation zurückwirken muß,woran eö nicht an Beispielen unter dieser Staatsformfehlt. Auch die freie Presse, welche als öffentlichesOrgan, sowohl der Regierung, als des Volks angese-hen wird, muß auch, ohne Leidenschaft, die Mängelin der Verwaltung rügen, und sie in der Justiz, Poli-zei, den Finanzen, kurz in allen Verwalcungszweigenmit Schonung aufdecken oder auf die gefundenen hin-weisen, damit sowohl die Regierung, als auch dasVolk durch seine Repräsentanten ste untersuchen, und,wenn sie richtig befunden worden, sie abbestellen kön-nen ; auch muß sie dasjenige klar darzustellen suchen,was zum Wohle der Regierung und des Volks imAckerbaus, in den Gewerben und im Handel, in denWissenschaften und Künsten, im öffentlichen Unter-richte rc. noch zu deren Ausbreitung und Verbesse-rung geschehen könne, und hierin die Regierung un-terstützen. Als öffentliches Organ muß sie das Fürund Wider einen Gegenstand der Verwaltung mitUnparteilichkeit und Ruhe aussprechen, da es im ent-gegengesetzten Falle leicht zu Aufreizungen des VolksVeranlassung geben kann. Eben so müssen auch dieDiscussionen und Debatten über wichtige Gegenständeder Staatsverwaltung in der Deputirtenkammer mitRuhe und Anstand geführt werden, weil jeder Abge-ordnete hier nicht seine Angelegenheit verficht, sonderndie Sache der Nation als Repräsentant derselben, undhier also jeder Verstoß gegen die Würde der Kammerauch auf das Volk zurückfällt und es compomittirt;auch zeigt ein mit leidenschaftlicher Hitze geführterStreit in der Kammer im Angesicht des Publikums,wobei man sogar die Grenzen des Schicklichen über-