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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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22V Staatsverwaltung.

zuführen, und manches derselben Nachtheilige zu un-terdrücken. Dieses haben selbst in constitutioncllenStaaten nicht nur die Herrscher, sondern auch dieKammern erfahren. — Wo das Ministerium immereine heftige Opposition gegen sich findet, da ist eö oftgenöthigec, andere Mittel in Bewegung zu sehen, umseine Existenz zu sichern, die aber eben so nachteiligfür die Staatsverwaltung sind, als die Opposition.Es muß nicht nur Journalisten oder Publicisten inseinen Sold nehmen, sondern auch in der Deputirten-kamme gute Redner für sich zu gewinnen suchen, jaes muß selbst suchen bei den Wahlen einzuwirken, da-mit diejenigen Kandidaten gewählt werden, welche fürdie Regierung sind, die Parkhei des Ministeriumsnehmen. Kunstgriffe, welche das Ministerium in denAugen wahrer Vaterlandsfreunde herabsehen müssen,weil hierdurch erst der Partheigeist recht angereiztund die Kammer zum Tummelplätze der Leidenschaftengemacht wird. — Der Ehrgeiz ist ein zweitesUebel, welches die constitutioncllen Kammern hervor,bringen, »nd das gleichfalls nachtheilig auf die StaatS«Verwaltung wirkt; denn hier öffnet sich dem Redner-ralente ein weites Feld, um zu glänzen, und das Ueber-gewicht in der Kammer zu erhalten, ja sie gleichsaman der Spitze der Opposition zu beherrschen. DerRedner wird daher Alles ergreifen, was ihm den Siegsichern kann, ohne die Regierung und daö Volk zuberücksichtigen; denn ihm gilt es nur zu siegen, seineAnsicht und Meinung zu verfechten und zur Aner-kennung zu bringen, oft unbekümmert um daö wahreWohl des Staats, oder dessen Interesse, wenn nurder in Antrag gebrachte Gegenstand glücklich durchge-kochten wird. Dieser Ehrgeiz ist aber nicht bloß eineFrucht der Kammern, sondern auch des Ministeriums;denn auch in diesem suchen sich Redner von Talentdurchzuarbeiten, und auf den ersten Posten zu schwin-