Staatsverwaltung. 229
stand des Studiums. Die ganze Staatsverfassungund Staatsverwaltung wird zu einer Wissenschaft,und das Wesentliche davon, die innere Organisation,verliert sich, oder wird durch das wissenschaftlicheBrettergerüst der bloßen Accessorien erstickt; denn dawird man oft Ballen von Papier fiber eine Sachevollschreiben, die so einfach seyn sollte, als sie klar vorAugen sich darstellt, die man aber ihrer Klarheit ent-rückt, um darüber einen Kampfplatz zu eröffnen. Mankann hier mit Recht sagen, daß die Verwickelung derTriebfedern einer Maschine, die Jugendzeit ihrer Ver-fertigung verräth, und so auch mit der Staatsform.Man gewahrt daraus, daß man sich in einer neuennoch nicht finden kann, und oft Alles verkehrt anfängt,weil man den rechten Anfang übersieht, und sich da-her erst durch die Verwicklung Bahn brechen muß.Das wahr Mittel sie nicht zu verstehen, ist, alleTheile der gesellschaftlichen Ordnung unter dem Na-men Constitution zu vermengen, und in diesem Wirr-war kann man denn auch die Staatsverwaltung nachBelieben führen, weil man die Fehler, die darin entste-hen, auf dieConsiitution schiebt. Auch kann man nichtimmer sagen, daß in der Verwaltung einer konstitutio-nellen Verfassung die Repräsentantenkammer ammeisten einwirkt, weil sie das Budget bestimmt; dennin England wirken doch darauf wohl am meisten derKönig und die Lords ein, weil sie eigentlich als dieRepräsentanten der Nation angesehen werden, und inder Constitution zwei Theile ausmachen, stakt das Un-terhaus nur einen Theil bildet; also beherrschen derKönig und das Oberhaus eigentlich die Nation undreguliren die Staatsverwaltung." — Die Preßfrei-heit, die so entschieden auf die Staatsverwaltung inConstitutionell.'Monarchischen Staaten einwirkt, dasie die Mängel darin aufdeckt, könnte man auch alsein Uebel in so fern betrachten: wenn unbesonnene