Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
231
JPEG-Download
 

Staatsverwaltung. 231

denn alle Sprünge in politischen Verhältnissen vor«wärtS, veranlaßten gemeinhin eben solche und nochgrößere rückwärts." — Wenn man auch mit den in»nern Verhältnissen, mit dem Wohl und Weh des Lan-des noch allenfalls bei der freien Presse fertig wird,so ist es doch nicht immer mit den äußern der Fall, wo»von dach oft so viel auf die Ruhe und den Friedendes Landes, auf Gewerbe und Handel abhängt. Eswürde daher bei Zeitungen, Journalen und Schriften,welche die auswärtigen Verhältnisse berühren, eine be-sondere Aufmerksamkeit und Kontrolle von Seitender Regierung gefordert werden können, um hierWahrheit von Trug, Verhöhnung und Beschimpfungzu scheiden, und Leidenschaftlichkeit von ruhiger Dar.stellung.—Uebrigens hat beider Preßfreiheit auch dasMinisterium seine besoldeten Schriftsteller, seine Zei-tungen und Journale, um das zu vertheidigen, wasdie Regierung dem Volke giebt, was sie zu seinemBesten, sowohl in der Staatsverwaltung, als StaatS-wirthschaft thut. „In England, sagt ein Schriftstel-ler, sind stets Minifteral- und Oppositionsschriftstellergewesen, ohne der Regierung und dem Volke zu scha-den; denn wo das Volk seine Wortführer unter denSchriftstellern hat, muß auch die Regierung die ihri-gen haben, die das Rechte und Gute, angeregt von derRegierung, vertheidigen. Die Schriftsteller brauchensich dessen nicht zu schämen, als dienten sie der Regie,rung für Geld; denn nicht so selten, als man glaubt,will die Regierung das Wahre, das Rechte, das wahr-haft Gute und Zweckmäßige, während das Volk imIrrthume ist. Sie kann daher nicht anders auf dieseswirken, als durch die Schriftsteller, die sie durch Be-lohnungen dazu ermuntert, wenn sie anders noch sonstetwas, und zwar etwas viel Wichtigeres, als absoluteBefehle, gebrauchen will. In allen Staaten, wo nichtblinder, stupider Gehorsam eines dummen Volkes vor-