S32 Staatsverwaltung.
Handen ist, werden sich daher ToryS und Whigs fin-den, wenn man auch die Namen nicht hat, und unterbeiden Parkheien sind zu allen Zeiten höchst redlicheund edle Menschen, und auch feile Schmeichler desVolks und des Fürsten gewesen." — Wegen desMißbrauchS der Presse werden als vorzüglich kräftigeinwirkend die Geschwornen-Gerichte empfohlen. In-dem man zur Entscheidung des Mißbrauchs eine Jury,aus unabhängigen Schriftstellern und Staatsbeamtenbestehend, errichten soll, welche über das Schuldigund Unschuldig am besten werde entscheiden kön-nen. Man hätte hier Männer, die der Sache kundigwären, und nicht bloß zu ängstliche Richter. — Eswäre freilich bei der Preßfreiheit zu wünschen, daß dieSchriftsteller sich dieser Freiheit auch darin würdigzeigten, daß sie nichts, was den Staat, die Religionund die guten Sitten untergraben könnten, zurOeffent-lichkeit brächten; allein wo ist hier der Maaßstab, derdasjenige bestimmt, was hier wirklich Gefahr bringenkann? Man würde z. B. freimüthige Aeußerungenüber die Staatsverwaltung, geprüfte Mangel darin,sogleich für gefahrvoll halten, weil sie vielleicht diesemoder jenem Staatsbeamten das Gewissen schwermachen. Man würde in der Religion diese oder jeneAbweichung in den kirchlichen Gebräuchen, diese oderjene Neuerung darin schonend rügen, und dieseswürde sogleich als eine Profanirung der Religion gelten.Man wurde in einem Roman oder in einem Gedichte,beim Ausmalen dieser oder jener Scene des öffent-lichen oder Privatlebens, eine leichte Anspieluug auf ge-wisse Verhältnisse unter einem Schleier, jedoch mit et-was schlüpfrigen Spitzen, ausmalen, und man wolltedieses als den Sitten gefährlich verdammen, da esdoch nur dem Eingeweiheten verständlich ist, den Un-eingeweiheten, also die Unschuld, gar nicht berührt, undso Mehrere?. Man wird hieraus gewahren, wie schwer