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Staatsverwaltung.
Friedrich denGroßen zum StaatSverwalterundS kaatswirth? Nicht seine Jugendlehrer, wenner ihnen gleich viel verdankt, besonders dem Lauclo ^lanstuu, sondern seine praktische Erlernung derStaatsverwaltung und Staatöwirthschaft während sei-ner Gefangenschaft zu Küstrin unter der Leitung desKammerdirektors Hille, welcher dem Könige seinemVater als einer der einsichtsvollsten Kameralisten seinesLandes und als ein gerader rechtschaffener Mann be-kannt war. Der König schrieb eigenhändig an diesenBeamten, empfahl ihm den Kronprinzen, um ihn, sooft es seine Geschäfte zulassen würden, zu besuchen, undihm besonders in Allem, was zu einer wohl eingerich-teten StaatSwirrhschaft gehört, den nöthigen Unterrichtzu ertheilen. Der Prinz erhielt auch die Weisung,nachdem er die Erlaubniß erhalten hatte, in der Stadtherum zu gehen, die Kriegs- und Domainen-Kammeran den Sessionstagen zu besuchen, sich mit dem Ka-meraldienste genau bekannt zu machen, stufenweise alsSecretair und als Rath zu arbeiten, besonders aberden Privatunterricht des Kammerdirektors zu benutzen.Letzteren pflegte er daher gemeiniglich in seinem Hausezu besuchen, und oft einigeStunden lang seinem Vor-trage zuzuhören. Auch versäumte der Prinz nie dieSessionen der Kammer, und war bei den Verträgenvom Ansänge bis zu Ende zugegen. Diese Schule derErfahrung, vereint mit seinem eigenen Streben nachallem WissenSwürdigen, um seine Pflichten als Mo-narch dereinst ganz zu erfüllen, bildeten Friedrichzu dem großen Monarchen, der ein Vorbild Allen sei-ner Zeit und der folgenden Zeiten ward. Er selbst,von diesen Grundsätzen geleitet, sagt: „Ist der Mo-narch seiner hohen Bestimmung nicht eingedenk; ist ernicht tapfer und weise; läßt er sorglos das Schiff desStaats dahin geleiten; beschirmt er nicht das Volkgegen die Fluch des Krieges, ehe des Krieges gewalti-