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Genüge beschreiben, wie mit den armen Hofmeisternam Hofe verfahren wird. Unterdessen geht die Zeit dahin,und wenn der Grund nicht gelegr wird, so läßt sichnichts darauf bauen. Da heißt eS denn am Ende:Ein Fürst dürfe nicht gelehrt seyn, dafürhabe er seine Leute, das heißt, man hat dannseinen Zweck erreicht, daß der Prinz unwissend geblie-ben. So, daß heut zu Lage bei den Evangelischen eingelehrter Fürst unter die Staatsw under gehört. Ick)sage ein Evangelischer; denn die Römische Geist-lichkeit hat eher Gelegenheit zu Zwangsmitteln, einemPrinzen Wissenschaften beizubringen, wenn sie ihmnur allemal nützlich wären.
Dieses Bild der Fürstenerziehung zum künftigenHelden, Staatsmann und Staatswirkh im ersten Drit-tel des verwichenen Jahrhunderts in Deutschland,ward auch noch hin und wieder im lehren Drittel des-selben angetroffen; doch hatten sich die Sitten an meh-reren Höfen schon seit 1740 sehr geändert, sowohl wasdie Behandlung der Erzieher oder Hofmeister, als auchdie Beschuldigung der Unwissenheit Evangelischerer-sten betraf; auch wurde bei der Erziehung jetzt mehr aufdie StaalSwissenschasten gesehen, die sich damals erstauszubilden anfingen. Hier die Namen aller derjeni-gen Fürsten Deutschlands anzuführen, welche als vor-zügliche Scaatöverwalter und Scaatöwirthe in demverwichenen achtzehnten Jahrhunderte glänzten, wirdnicht nöthig seyn, weil sie aus der Geschichte Deutsch-lands bekannt genug sind. Daß übrigens die Staats-verwaltung dennoch in den Ländern, wo den Fürstendie Kenntnisse des Geschäftsganges in den verschiede-nen Staatszweigen, und die Grundzüge der StaatS-wirthschaft mangelten, ihren Fortgang gehabt hat, istzwar wahr; allein die Klagen darin aus jener Zeitüber schlechte Justiz- und Polizeiverwaltung, über denschlechten Zustand der Finanzen, über Kassendefccte,über schlechte Wege und Posten, Verfälschung derMünzen, Verkausung der Bedienungen, Gnadenbe-