Staatsverwaltung. 241
Zeugungen, Dispensatorien rc., über schlechte Verwal-tung des Armenwesens, über den Aufbau von Pallä-sten für Schullehrer, ohne gescheite Lehrer hineinzu-sehen, weil der schlechte Gehalt kaum zur Anschaffungder Nahrung hinreicht; über den Mangel an Wund-ärzten und Hebammen auf dem Land rc. rc., sind auchzu wahr, und beweisen, daß der Fürst sich hier ganzauf seine Beamten verließ oder verlassen mußte, undviele darunter nicht redlich waren, das Vertrauen desFürsten mißbrauchten. In welchem blühenden Zu-stande befinden sich dagegen Nicht diejenigen Länder, inwelchen sich der mit der Staatsverwaltung und StaatS-wirthschaft früh beschäftigende Fürst an der Spiheder Staatsverwaltung Las Ganze selbst leitet; selbstüber die wichtigsten Gegenstände der StaatöwirthschaftErkundigungen einzieht; selbst die Provinzen seinesReichs bereiset, oder sie von dem Thronfolger oder sonsteinem würdigen Staatsbeamten bereisen läßt, umüberall Erkundigungen über den Zustand des Landes,über die Justiz, Polizei, die Abgaben- und Steuere»erhebungen, die öffentliche Erziehung, die öffentlichenBauten, Ackerbau, Fabriken und Handel rc. einzuzie-hen, und jeder Minister in seinem StaatSzweige jährelich einmal die Provinzen bereiset, um die Mängeldarin kennen zu lernen und Verbesserungen anzuordnen.Also dürfen dem jungen Prinzen, der zum Thronfol-ger bestimmt worden, die vorzüglichsten Zweige derStaatsverwaltung und Staatswirthschaft nicht fremdseyn. — Man hat daher in neuester Zeit auch wiederden Gegenstand: die Erziehung des jungen Thronfol-gers aus den Hochschulen zu vollenden, in Anregunggebracht, und die Stimmen haben sich darüber getheiltvernehmen lassen. Diejenigen Schriftsteller, die sichdafür erklären, die also meinen, daß es für den Staatbesser wäre, wenn der junge Thronfolger eine Hoch-schule besuchte, haben die nämliche oben angeführteOec. tech. «nc. Th. 6I.XVI. Q