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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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242 Staatsverwaltung.

Ansicht des Herrn bo n Ma ssenb a ch, daß nämlichder junge Fürst hier, beim Besuchen der öffentlichenVorlesungen über StaatSwissenschoften rc., auch mitden jungen Leuten bekannt werde, die einmal auch un-ter seiner Regierung und Leitung der Staatsgeschäftein den verschiedenen Verwaltungözweigen arbeiten soll-ten; auch wäre dieses selbst ein Sporn für die Scu-direnden zum fleißigen Besuche der Vorlesungen; unddann würde auch der junge Fürst mit so manchenGegenständen auf das öffentliche Leben bekannt, dasihm die Privaterziehung nicht gewährte. DiejenigenSchriftsteller dagegen, die sich für die Privaterziehungerklären, führen zur Begründung ihrer Meinung an:daß ein junger Fürst doch nur die Vorlesungen in Be-gleitung eines ihm.zugetheilten Hofbeamken vom Civil-ober Militairstandebesuchen würde, wie dieses auch derWürde nach nicht anders geschehen könne; mithinkomme er doch wenig in Berührung mit den andernStudirenden; und wäre auch dieses der Fall, bötensich Gelegenheiten dar, oder suchte sie der Prinz selbst,um sich mit diesem oder jenem seiner Mitstudirenden,zu unterhalten, so würden doch diese sich immer ingemessener Zurückhaltung in ihren Aeusserungen hal-ten, und sich nie mit der Freimüthigkeit über einen inRede stehenden Gegenstand auslasten, als eS mit ihrenCommilitonen der Fall ist; und so würde der jungeFürst dadurch seine Menschenkunde sehr wenig berei-chern, da sich ihm die Herzen nie mit Warme aus-schließen würden, welches schon die Kluft des Standesverhinderte. Das Besuchen einer Hochschule könntealso bloß darum geschehen, damit eö hieße: der Thron-folger schließe sich nicht aus, den öffentlichen Unter-richt zu genießen, und besuche die Vorlesungen, umsich zu dem Dienste des Staats geschickt zu machen,so gut, wie alle Andere. Die Vortheile aber, die derPrinz, in Beziehung auf die Vermehrung seiner