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achtungen rc. erhielte; wenn er den Ackerbau und dieSysteme desselben', die Fabriken und Manufakturendurch eigene Anschauung und Erklärung der Maschi-nen rc., den Handel durch Besuchung der Komptoireausgezeichneter Kaufleute kennen lernte. Dieses, ver-eint mit der eingeflößten Liebe zu den Künsten undWissenschaften, ohne sich jedoch in Letztere mehr alses nöthig ist zu vertiefen, würde den künftigen Herr-scher auch als einen einsichtsvollen StaakSverwalterund StaatSwirth darstellen, von welchen doch so viel,besonders in neuester Zeit, abhinge, um den Staatglücklich zu regieren.
Was nun die Staatsbeamten betrifft, so wirddie Bildung zum Civil-Staatödienste, als zur Justiz,Polizei und zur Staatsökonomie oder den Kammer-oder Regierungszweigen, zur Gesundheitspflege rc. inmehreren Staaten größtentheils auf den Hochschulenbesorgt, in einigen in besonders dazu errichteten Schu-len für einzelne StaatSzweige; die Bildung zum Mirlitairdienste, sowohl zum Land- als Seedienste, geschiehtin eigens dazu errichteten Anstalten, daher läßt sichauch keine Wahl in Hinsicht der Individuen auf ihreErziehung und Charakter treffen; denn alle jungenLeute, die sich zum Staatsdienste in den genanntenAnstalten ausbilden, und in der Prüfung bestehen,müssen auch angestellt werden, um ihre Laufbahn inder Practik zu eröffnen. Nur in einigen wenigenZweigen, wie z. B. in der Finanzverwaltung, stelltman andere Individuen an, die schon in andern Ge-schäftszweigen derPrivatwirthschast sich praktisch aus-gebildet haben, und hier dann nach ihren Fähigkeitenbis zu den Hähern Stellen gelangen können. Bei die-sen Subjekten bleibt der Regierung schon eher dieWahl sie nach ihren Eigenschaften deö Charakters, alsRedlichkeit, Gewissenhaftigkeit rc. anzustellen, ohne da-bei ihn Fähigkeiten zum Staatsdienste unberücksichli-