S46 Staatsverwaltung.
welche längere Zeit bei Justiz-Kommissarien, Advoka-ten rc. als Schreiber arbeiteten, und sich dann den Ju-ristischen Studien widmeten, die geschicktesten Rechts-gelehrten, und so auch junge Pharmaceuten oder Apo-theker, die sich nachher den Medicin,schen Studien wid-meten, gescheite Aerzte geworden sind. Auch ist es be-kannt, daß sich die jungen Rechtskandidaten, wenn sievon der Universität kommen, immer erst bei den Unter-geeichten zu dem praktischen Dienste der ThemiSausbilden müssen; indem sie hier erst in Allem, wasden Geschäftsgang und das eigentliche Wesen der Ju-stiz betrifft, Anweisung erhalten. Man kann dahermit sehr brauchbaren, ja mit einem Vorrathe vonKenntnissen in den Staatsdienst treten; allein dasWesentliche des Dienstes erlernt man erst durch daseigene Arbeiten in den VerwaltungSzweigen, woreinman gesetzt worden, durch den Umgang mit den Ge-schästsgenossen und mit dem Publikum, und durch einemehrjährige Routine. Die frühere Methode junge Leutezu verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung, dieso eigentlich keine Universitätöbildung erfordern, gleichpraktisch zu bilden, wenn sie nur die nöthigen Elemen-tarkenntnisse besaßen, und wo es erforderlich war, auchdie Französische Sprache, wie z. B. bei der Diplo-matte, scheint wohl nicht ganz verwerflich zu seyn, aucherklärten sich mehrere Staatsmänner dafür, wie z. B.
- Möser; allein neuere Staatsmänner verwerfen siezwar nicht ganz, doch wollen sie solche auch nicht un-bedingt empfehlen. Ein Schriftsteller sagt: „Diemonokratische Form der Verwaltung ist wohl zur Aus-führung der Beschlüsse der höhern Behörden tauglich;allein für die Jugend taugt sie nichts, denn diesewürde hierdurch weiter nichts lernen, als den Mecha-nismus der Schreibstuben, der nur wieder zur Barba-rey führen würde, der wir so glücklich entronnen sind."Ein Staatsmann, der sich für die alte Methode er-