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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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248 Staatsverwaltung.

erklären, führen als Grund an: daß auf diesem Wegenicht nur zweckmäßigere Beamten für den Staats-dienst, sondern auch den Obern folgsamere gebildetwürden; denn diejenigen jungen Leute, welche von denUniversitäten zu dem Staatsdienste kämen, bezeigten,durch ihre Kenntnisse gleichsam dazu berechtiget, einegewisse Selbständigkeit, und wollten gemeiniglich ih,ren eigenen Weg gehen, und man brauche nur in un-tergeordneten Sphären, wie es doch diejenigen wären,worin junge Leute ihre Laufbahn eröffneten, worauf siedermaleinst zu den höheren Stellen durch Geschicklich-keit, Folgsamkeit und Fleiß gelangen könnten, nursolche Subjekte, welche den Obern auf dem ihrigenfolgen; denn man könnte doch als Sekretair noch nichtRath und Präsident seyn, und müßte daher deren An-ordnungen und Befehle pünktlich Folge leisten, welchesvon denjenigen jungen Beamten auch nimmer erreichtworden wäre, welche die Schreibstube gebildet habe;denn zu große Entschlossenheit und Energie, gepaartMit ausgezeichneten Talenten, richteten auf untergeord-neten Posten, wenn sie nicht durch die Vernunft inSchranken gehalten würden, nur Verwirrungen an.— Die neuern Staatsmänner oder vielmehr Schrift-steller der Staatöwissenschaften, welche mit den älternin diesem Punkte, wie auch schon oben angeführt wor-den, nicht so übereinstimmen, wollen dagegen, daß diejungen Leute, welche in den Staatsdienst treten, schonmit den hinlänglichen Vorkenntnissen dazu ausgerüstetwären, sie schon die Theorien derjenigen Wissenschaf-ten besäßen, die hier in Anwendung gebracht würden;selbst eine gewisse Charakterstärke sey hier eine empfehrlenswerthe Eigenschaft beö jungen Beamten, die wohlnicht in Starrsinnigkeit in Beziehung auf die Dienst-pflichten desselben ausarten könnten; denn sowohl dieDienst-Jnstruktionen, als auch das Ansehen und Be-nehmen der ihnen vorgesetzten höheren Beamten, sorg-