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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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230 Staatsverwaltung.

Steuer der Wahrheit bekennen, daß man bei diesenBeamten Anhänglichkeit, Pünktlichkeit, ja bis zumAengstlichen, Geschäftökenntniß und Routine fände,welches bei den Andern nicht der Fall wäre, die mitden Arbeiten weit leichter umgingen, auf Fehler wem«ger achteten, sie nur als Kleinigkeiten ansähen, undsich nur um das Wesen des Geschäfts bekümmerten,nicht aber um dessen Einkleidung. Eine Schreibstu-benbildung, wenn ein offener Kopf dazu gelangt, hatnicht nur die oben erwähnten Eigenschaften der Be-amten zur Folge, sondern der junge Beamte erhältauch einen Scharfblick in die Kammerverwaltung,mit welchem er alle kleine Ressorts, die auch in demStaatSgebäude zu dessen Erhaltung mitwirken, auszu-spähen vermag; deren Nichtbeachtung auch oft vonSubalternen zum Besten ihres eigenen Etats benutztwerden. Bei den jungen Staatsbeamten nach derneuern Erziehung sind freilich Abwege nicht so leichtmöglich, wie man sie oft unter den alten antraf, weilsie durch ihre verschiedenen Ansichten nach wissenschaft-lichen Prinzipien lfoltrrer stehen; auch ist hier nichtnur eine ganz andere Beaufsichtigung und Kontrolle,sondern auch die Beamten selbst sind durch ihre An-sichten über die Staatsökonomie zu sehr getheilt, alsbaß eine Einheit unter sie in Absicht auf die Gesin-nung zu bringen wäre; auch wird durch ein gewissesMißtrauen unter den Beamten leichter die Beaufsich-tigung eines jeden Einzelnen auf feine Person bewirkt,die hier sehr wohlthätig wirkt, welches früher, da Allesnach einem Zuschnitte gebildet wurde, nicht der Fallwar. Dieses bleibt aber den redlichen Staatsbeamtender obersten Klassen, den Chefs der Departements, ausden früheren Zeiten als ein Denkmal der Vaterlandsliebeund der Fürstentreue zur Zierde, daß sie sich von kei-nem Ehrgeize, von keinen unlauteren Quellen blendenließen, sondern lieber ihre Aemter aufgaben und in den