Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
254
JPEG-Download
 

2L4 Staatsverwaltung.

ist wider den Charakter eines seine Sache selbst füh-renden Regenten, und wider Ew. Durchlaucht eigeuenNutzen und Respekt; denn so lange Sie nur durchfremde Augen sehen, wird es niemals gut in — wer-de». Finden Ew. Durchlaucht einen andern Plan, alsden »»einigen, gut und vernünftig, so sagen sie esdoch frei heraus, wenn ich mit hineingehen kann, werdeich's thun, so viel mir Einsicht und Gewissen gestat-ten; halten Sie mich vor einen unruhigen melancholi-schen Menschen, so sagen Ew. Durchlaucht es mir,ich will mich zu andern suchen, in welchem Stücke esseyn kann; halten sie mich gar überflüssig, sind Ew.Durchlaucht »»einer ganz oder halb müde, so erzeigenSie Ihrem Diener die Wohlthat, und sagen mir'ö;es ist mir die größte Gnade, so bald ich gehen kann;nur mit halben Sachen habe ich nicht gern zu thun.Ew. Durchlaucht geruhen diese meine letzte Vorstellung»richt ungnädig aufzunehmen. Ich erwarte daraufkeine Antwort oder Erklärung, als die Ew. Durch-laucht selbst nöthig, dienlich und billig finden. Die größteFreude würde es mir machen, wenn ich in der Sacheselbst die Beruhigung fände, welche bloße Worte undVersicherungen ohnehin »»jemals geben können, wo mannur auf Grund arbeilet »c. — .I» einer Anmerkungzu dieser Vorstellung wird gesagt: Der Erfolg dersel-ben war: daß der ehrliche Mann ging, und die Bösenmir ihrem Anhange blieben. Das Haus stehe zwar noch,und so fest, daß »»an auf denen aus dem Abgrundenoch hervorragenden Dachspitzcn am hellen Tage dieGeister der Kreditoren herumspazieren sehe, inwendigsey aber Alles hohl und verfallen. —

Auch in neuester Zeit ist es, wie schon oben ange-führt worden, in mehreren Staaten in Hinsicht derBeamtenbildung zum Staatsdienste in sofern beimAlten geblieben, daß die Universitäten oder Hochschu-len, die Gymnasien, Real-Gymnasien oder Schulen,und andere Institute und Schulen die Ausbildung derzum höheren und niederen Staatsdienste in allenZweigen bestimmten Beamten besorgen; nur sind ineinigen Staaten Verlängerung der Studienzeit, Ver>