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niederschreiben könne, die Expeditionen zu besorgen imStande sey, und kleine Instruktionen zu übernehmenvermöge. Diese Prüfung soll jedoch nur bei den Ak-tuarien Statt finden, welche die Stelle eines expebiren-den Secretairs versehen. Die zweiten Aktuarien, die inder Regel nur daö Amt eines RegistratorS oder Pro-tokollführers versehen, find davon frei. Diejenigen,die als Protokollführer verpflichtet werden, müssenaber doch in den Rechten so kundig seyn, daß sie eineallgemeine Kenntniß der gesetzlichen Vorschriften, be-sonders derjenigen, welche sich auf daö Kriminalrechtbeziehen, besitzen, und ein gerichtliches Protokoll auf-zunehmen verstehen. Minderjährige, wenn sie nurconfirmirt worden und dahereidesmündig sind, könnenals Protokollführer verpflichtet werden. Die Qualifi.kation eines Protokollführers bei den Untergerichkenhängt übrigens nicht von der Prüfung und Bestatt-gung des Obergerichtg ab, nur muß der Unterrichterdie Genehmigung einholen. Auch die von den Unter-richtern angenommenen Privatschreibern können, unge-achtet dieses Verhältnisses, als Protokollführer verei-diget und bei gerichtlichen Verhandlungen gebrauchtwerden. In den Steuererhebungszweigen des Finanz-ministeriums sollen bei der Besetzung von Elementar-Rezepturstellen der direkten Steuern in den westlichenProvinzen des Staats, nur auf solche Beamten Rück-sicht genommen werden, welche die Kenntniß besitzen,die zum Fortschreibungsgeschäft nöthig sind, und allediejenigen Personen, welche mit Versorgungö-An-sprächen versehen sind, und als Elementar-Steuerer-heber angestellt zu werden wünschen, müssen bei ihremGesuche, außer der Cautionsfähigkeit und der Kennt-niß des Rechnungswesens, auch die oben erwähnteQualifikation durch ein Attest der Kataster-Kommissionnachweisen. Zu Rendantenstellen können nur solcheSubjekte gewählt werden, welche längere Zeit im ge-