Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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sio Staatsverwaltung.

teln, die nicht auf das Amt Bezug haben, sondernbloß eine Rangerhöhung als Belohnung für treuer-füllte Dienste oder besondere Geschicklichkeit in densel-ben, oder auch eine Begünstigung von Seiten derObern zum Zwecke haben, ist schon alt, wenigstens solange gebräuchlich gewesen, als Titel verliehen wordensind. Sie werden gewöhnlich Subalternen-Beamten,und anderen mit der Regierung in Verbindung sie-henden Personen, auch Privaten, welche sich durchgroße Unternehmungen in Fabriken, ManufakturenundHandel zum Nutzen deö Staats ausgezeichnet haben,ertheilt. Zu diesen Titeln gehören: der Hof-, Kriegs«,Justiz-, Legationö-, Assistenz-, RechnungS-, Accise-KommissioilS.« und KommerzienrathStitel; man mußdiese Titel wohl von den wirklichen Amtstiteln, denwirklichen Rathen der verschiedenen Departementsunterscheiden, welche Sitz und Stimme in den Raths-kollegien haben, also berathende Mitglieder in denCon-ferenzen oder Versammlungen sind, als die Staats-,RegierungS-, Justiz. (Tribunals«, Instruktion«-,Kammergerichts>, Stadtgerichts-, Landgerichts-, Pu-pillen» rc.), Finanz- oder Kammer-, Domainen-,Steuer- oder Accise-, Legations-, Kriegs- (im Oekono-mie-Departement), Forst., Polizei», Post-, Schul«rc.Rathe; denen noch in Erhöhung des Ranges die Prä-dikate wirklicher Geheimer und Ober beigelegtwerden, als wirklicher Geheimer Rath, GeheimerStaats«, RegierungS», Justiz-, Legations-, Kriegs-oder Obec-Regierungs», Oder-Justiz«, Ober-Finanz« rc.Rath, um sie von den Geheimen Titular-Räthenzu unterscheiden, welche diesen Titel auch als eine Be-lohnung oder Gunstbezeugung erhalten; s. auch denArt. Staatödiener, Th. 164, S. 276 u. f. —Die Ordensverleihungen an hohe Staatsbe-amte, sowohl im Militair, als Civil, in gleicher Absicht,wie die Titel, sind auch nicht neu, sondern schon aus