Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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SIS Staatsverwaltung.

gerliche, sobald sie sich tn einer Osficier-Bedienung imKriege ausgezeichnet hatten, wie dieses unter Frie.brich dem Großen im siebenjährigen Kriege miteinem Schmiedegesellen der Fall war, der sich in demFrcibatailione, welches der Obrist Quintuö Jci-liuS als Chef befehligte, so ausgezeichnet hatte, daßer zu Ende des genannten KriegeS Major ward undden Orden pouv Is Evits erhielt; aber nach demKriege, bei der Auflösung der Freibataillone, auch sei-nen Abschied ohne Weiteres erhielt, und daher genö-lhigel wurde, wieder zu seinem Schmiedehammer inseinem Dorfe zurückzukehren, und den der Generalvon Seidlitz von seiner Arbeit erlösete, indem erdem Könige berichtete, daß er in einem Dorfe Schle-siens einen Major als Schmidt mit dem Orden pourI« rnmito bei dem Amboß in der Dorsschmiede ange-troffen habe, der ohne Pension verabschiedet wordensey, und dem der König, nachdem er von QuintiuSdas Nähere über diesen Mann erfahren hatte, einePension aussetzte, welche hinreichte, den Hammer nie-derzulegen, und tn Ruhe die verdienten Lorbeeren zugenießen. — Diese Orden waren aber alle, wie schonbemerkt worden, für militairische Verdienste. Miteinigen waren und sind auch noch bestimmte Pensio-nen verbunden, wie z. B. mit den früheren Ludwigs-orden in Frankreich, wovon der eine für die Katho-liken und der andere (^ouv nrFrlto rnililuire)für die Protestanten gestiftet worden, und dem St.Georgenorden in Rußland; und wenn bei denandern nicht bestimmte Pensionen ausgesprochen wo»den, so wurden sie doch den Rittern oder Inhaberngegeben, weil diese Orden keinen Andern damals er-theilt wurden, alö Officieren, und diese bei ihrem Aus-scheiden aus dem Dienste entweder im Civil versorgtwurden, oder eine Pension genossen, und geschah dasLetztere nicht, so hatten sie auch wahrscheinlich anderer