Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
316
JPEG-Download
 

316 Staatsverwaltung.

sionen an alle die Legionairs gezahlt werden sollen, dieden Orden im Heere erhielten, so würden die Fi-nanzen Frankreichs, troh den vielen Contributionenund andern Geldquellen, welche aus allen Länderndahinflössen, einen Bruch erlitten haben; aber so be-zahlte fast ein jeder Legionair mit seinem eigenen Lebenden Orden, statt daß er ihm Remesse machen sollte, undden Rest der Legionairs verschlang größtentheils Ruß-land. Nach dem Verhältnisse, wie ihn die Armee er-hielt, wurde er nicht an Civillisten vertheilt, wenn ihngleich die angesehensten Verwaltungsbeamten und aus-gezeichnetsten Gelehrten und Künstler, Landwirthe, Fa-briken-Unternehmer und Kaufleute erhielten, und erauch hier Wunder bewirkte; allein es erhielten ihnnur glänzende Namen, die eher dem Orden Ehre er-theilten, als der Orden ihnen, und weniger berühmteMänner, die gleichwohl große Verdienste besaßen, er-hielten ihn nicht. Dessenungeachtet erweckte er einreges Streben unter allen Klassen von Gewerbtreiben-den, von Wissenschaftern und Künstlern, um ihn zu ver-dienen. Nach diesem Orden erschienen auch bald inden Staaten Deutschlands, und in andern StaatenCivilverdiensiorden, um fleißige und geschickte, auchlange und treu gediente Beamte und andere verdienst-volle und tugendhafte Männer in den Wissenschaftenund Künsten, in den Gewerben und im Handel durcheine solche Auszeichnung zu ehren und zu belohnen;und wo man nicht neue Orden dieser Art stiftete, dawurde ein großer Hausorden in mehrere Klassen ge-theilt; so daß die erste Klasse ihrer früheren Bestim-mung treu blieb, und die andern Klassen nach denGraden der Verdienste der Verwaltungsbeamten undnach ihrem Range, und so auch an Gelehrte, Künstler,Kaufleute und große Fabrikenunternehmer vertheiltwerden, wie dieses zum Beispiel in Preußen mit demRothen Adlerordender Fall ist, der vier Klassen