Staatsverwaltung. 317
und noch einige Abtheilungen hat, wozu die Schleifezur dritten Klasse, welches noch eine besondere Aus-Zeichnung ist. Ein Mehreres über diese Orden, s.unter Ritterorden, Th. 125. Daß die Ectheilungdieser Orden und Ehrenzeichen einen regeren Dienst,eifer unter denjenigen Beamten in der Staatsverwal-tung hervorbringen, welchen die Ehrliebe oder dasStreben nach einer äußeren Auszeichnung beiwohne,ist wohl außer Zweifel, und um so mehr, da durch dieseOrden und Zeichen der Ehre die Verdienste eines Beam-ten um den Staat in seinem ihm angewiesenen Ge.schäftökreise, von dem Fürsten anerkannt werden undauch die Aufmerksamkeit seiner Mitbürger auf ihn, aufseine Verdienste lenken. Daß aber diese öffentlicheAnerkennung der Verdienste eines Beamten nicht den-jenigen hindert, seine Pflichten zu erfüllen, ihn murhloszu machen, der bei gleichen Geschäftseigenschaften undgleicher Moralität, bei gleichem Diensteifer und Treue,diese Auszeichnung nicht erhält, weil ihm die Gabefehlt, sich bei seinem Vorgesetzten so beliebt zu machen,um zur Erhaltung eines Ordens oder Ehrenzeichensin Vorschlag gebracht zu werden, liegt dann gewiß anseinem philosophischen Gleichmuthe und an dem Ei-fer seine Pflichten zu erfüllen. Es gehören daheroft noch andere Eigenschaften dazu, um zu dieserAuszeichnung zu gelangen, als die gewissenhaftePflichterfüllung und Geschicklichkeit, wenn diesegleich als der Hebel dazu ausgegeben werden. —Gehaltszulagen sind gewiß die besten Kräfte, umden Fleiß des Beamten zu mehren; denn oft machenhäusliche Sorgen wegen einer zahlreichen Familie demnur geringe besoldeten Beamten die Arbeit schwer;nur ein paar hundert Thaler Zulage erleichtern dieSorgen und erheben seinen Muth, stählen seine Kräftezur Arbeit. Beweise hiervon in manchen Staatendarf man wohl nicht erst aufstellen, da sie nicht verbot-